DB - Frage zugbindung - verspätung

Hallo
Ich habe vor ein paar Tagen eine Fahrkarte mit Zugbindung gekauft.
Heute kam der erste unserer "zubringerzüge" zu spät und wir schaffen den ic, der geplant war, auf keinen Fall. Ich habe mir da jetzt ne Bescheinigung geben lassen.
Muss ich jetzt was zuzahlen?
Muss ich noch irgendwas organisieren? Ich hab in dem Bahnhof, wo unser ic abfährt, keine zusätzliche zeit, da ich vorher noch umsteige. Die Zugbegleiterin wusste nix.
Und ich habe gesehen, dass man ab 1 h Verspätung 25% des Fahrpreises wieder bekommt. Was muss ich dafür machen?
Danke für eure Erfahrungen!

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Mit der Bescheinigung kannst du einfach den nächsten geeigneten Zug nehmen. Die Zugbindung ist dann aufgehoben.

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Danke!

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Ich sitze jetzt in dem zweiten zubringerzug.
Der erste zubringerzug wurde von einem anderen Bahnunternehmen betrieben. Jetzt hat mir der db-zugbegleiter gesagt, dass ich dann nicht in den anderen ic darf, weil die Verspätung ja nicht aufs Konto der deutschen bahn geht.
Er meinte, ich müsse ja wissen, dass ich nen vertrag mit zwei unternehmen eingehe.
Ja?? Und??? Ich hab die Karte aber über die db gekauft?!?
Dann müssen sie nen button "nur db-verkehr" anbieten.
Ich glaub dem Typen nicht. Der hat mir das jetzt nur an den Kopf geknallt und was draus wird ist ihm wurst.
So ein esel!

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"Anspruch auf eine Entschädigung, unabhängig davon, welcher Zug und welches Eisenbahnunternehmen die Verspätung verursacht hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde eine Fahrkarte für die Gesamtstrecke besitzt."

https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtml

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Hatte der erste Zug für den ihr das Sparpreisticket hattet Verspätung, oder seid ihr zu spät zum Startbahnhof des Sparpreistickets gekommen und habt deshalb die Reise gar nicht im geplanten Zug angetreten?

Im ersten Fall ist die Zugbindung und Streckenbindung aufgehoben, ihr könnt jeden beliebigen Zug nehmen.
Wenn zweitere Variante zutrifft habt ihr tatsächlich Pech gehabt und müsst die Tickets zum regulären Preis kaufen.
Allenfalls könntet ihr die Unkosten vom ersten Bahnbetreiber, also nicht der DB, in Rechnung stellen, wenn etwas derartiges in den Agbs vorgesehen ist. In Vorleistung gehen müsstet ihr aber so oder so.

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Verspätung bei Zugbindung: Bescheinigung vom Schaffner oder am Umsteigebahnhof holen. Dort gibt es einen Stempel auf die Fahrkarte: Zugbindung aufgehoben.

Fahren gleichwertige Züge, kann man diese nehmen.
Fahren NUR höherwertige Züge oder gleichwertige erst sehr viel später, dann darf man auch einen höheren Zug nehmen. Am besten den Schaffner fragen. Ist dieser nicht errreichbar, dann am Umsteigebahnhof am Infostand. Dort gibt es den Stempel und die können im Computer auch nachsehen, welche Anschlussverbindungen man ab da hat.


Wichtig ist: den Anschlusszug zu verpassen, muss als Ursache haben, dass der vorige Zug Verspätung hatte.


Fahrpreiserstattung:
Fahrkarte kopieren (vorsichtshalber)
bei einem DB Schalter einen Antrag holen (vielleicht auch im Internet downloadbar?)

Ausfüllen und mit Orginalfahrkarte einschicken. (Kopie der Fahrkarte und des Antrags für alle Fälle, dass auf dem Postweg was schief läuft). Kontoverbindung mit angeben und dann bekommt man das Geld erstattet. Bei Zugbindung ist es relativ einfach nachzuweisen, welche Zugverbindung man genommen hatte und dass diese zu spät war.
Bei Regulärpreis muss man dazu schreiben, welche Verbindung man genommen hat und etwas genauer werden. Die können das zwar im System sehen, aber wenn man es dazu schreibt, ist das auch was wert.

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Hallo! Danke für eure schnelle Hilfe! Wir sind völlig problemlos am zielbahnhof angekommen und der zugbegleiter hat nix wegen des falschen zuges gesagt.
Manche Leute sind einfach doof.
Danke fürs Rücken stärken!