Elternteilzeit als Beamtenanwärter

Hallo ihr Lieben!

Bis jetzt war ich nur stille Mitleserin - bei der Frage der Regelungen unserer künftigen Arbeitszeiten mit Baby sind jedoch einige Unklarheiten aufgetaucht und ich hoffe vielleicht unter Euch jemanden zu finden, der in einer ähnlichen Situation ist oder mir weiterhelfen kann.

Ich absolviere gerade als Beamtenanwärterin in Bayern (Landesbeamte) ein Studium und werde im September mein erstes Kind zur Welt bringen.
Ich würde nach dem Mutterschutz gerne Elternteilzeit beantragen.
Ist das möglich? Ich finde keine Rechtsgrundlage oder ähnliches, dass die Elternzeitregelungen auch für Anwärter im Landesdienst gelten.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Liebe Grüße

septembermami2019

1

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUrlMV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Die Regelungen gelten auch für dich. Du kannst rein theoretisch drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen
Lg

2

Hier Paragraph 23 ff.

3

Huhu,

ich bin gerade in EZ gegangen, aber BaL. Ich hatte mich dazu bissel belesen gehabt und dir das mal rausgesucht. Das müsste auf dich zutreffen. Genaueres würde ich aber mit dem AG absprechen.

Verordnung :

Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (Mutterschutz- und Elternzeitverordnung - MuSchEltZV

Paragraph:

§ 7 Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
(1) Während der Elternzeit ist Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge haben, auf Antrag eine Teilzeitbeschäftigung bei ihrem Dienstherrn bis zu 30 Wochenstunden im Durchschnitt eines Monats zu bewilligen, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
(2) Mit Genehmigung der zuständigen Dienstbehörde darf während der Elternzeit auch eine Teilzeitbeschäftigung außerhalb des Beamtenverhältnisses in dem in Absatz 1 genannten Umfang ausgeübt werden. Die Genehmigung kann nur innerhalb von vier Wochen ab Antragstellung versagt werden, wenn dringende dienstliche Belange entgegenstehen. Sie ist zu versagen, wenn einer der in § 99 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 bis 6 des Bundesbeamtengesetzes genannten Gründe vorliegt.


Vielleicht hilft es dir ja.

Lg und eine schöne Kugelzeit.
Anne

4

1000 Dank für deine schnelle Antwort!
Du konntest mir damit wirklich weiterhelfen :)
Dachte mir schon, dass das Gesetz für mich gilt, war mir jedoch nicht sicher.

Liebe Grüße
septembermami2019

5

Gerne 😊 Dann genieße die Zeit!

6

Sorry ich habe nur Elternzeit gelesen. Nicht Teilzeit. Du wirst wahrscheinlich nur schauen müssen wir das mit den Phasen der FH ist. Ich habe die Ausbildung bei der Bundeswehr gemacht und da müssen alle zentral nach Mannheim. Kann sein dass es für einenaokche Phase besser wäre Vollzeit zu gehen und das Kind ggf vor Ort betreuen zu lassen