Hallo an alle,
Ich habe vor 5 Wochen meinem AG die Schwangerschaft angezeigt. Ich bin putzkraft IM Öffentlichen Dienst, bis heute wurde von Seiten des AG keine Anpassung des Arbeitsplatzes vorgenommen(Arbeit nach 20:00, alleinarbeit, aggressive Putzmittel). Am Donnerstag ist nun endlich ein Gespräch bzgl. der Gefährdung anberaumt, wobei der AG schon signalisiert hat, dass er mir das alles für die Fa mitgibt, wobei das eigentlich nicht Aufgabe der Fa sondern des AG wäre... Kann
Meine Mutter, selber Personalerin, schüttelt mit dem Kopf und möchte Beschwerde beim Gewerbeaufsichtsamt einreichen, weil ja der AG schon längst reagieren hätte müssen!
Würdet ihr das gut finden oder lieber das Gespräch mit dem AG abwarten?
Ich brauche dringend einen Rat von euch
Gibt es bei Euch eine Gleichstellungsbeauftragte? Ich bin auch im ö. D. und bei uns ist die GB für solche Fragen zuständig! Ich musste meinem AG auch sagen, dass ich keinen Schichtdienst mehr machen kann und keine Uniform mehr tragen brauch.... Man denkt immer die sollten das wissen, ich bin nicht die erste Schwangere, aber solche Vorstellungen kommen trotzdem immer wieder hoch. Wenn die das nicht anpassen können dann kannst du mit deinem Fa reden das er Dich in Berufsverbot schickt! Denn der Arbeitsplatz ist ja definitiv gefährlich für Mütter und Kind! Alles Gute!!
Ich habe bis Freitag erstmal das vorläufige BV. Leider kein GB und der Personalrat ist frei nach dem Motto:"eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus..."
Da kann ich also keine Hilfe erhoffen.
Ich frage mich halt, ob es blöd kommt, wenn meine Mutter diese Beschwerde vor dem Termin mit dem AG an das Gewerbeaufsichtsamt schickt!?
Hast Du das vorläufige BV vom AG oder vom Arzt bekommen?
Wenn es der AG ausgesprochen hat, hat er Dich doch nicht mutterschutzwidrig behandelt?
Dein FÄ kann dich nur aus gesundheitlichen Gründen ins BV schicken. Aber nicht, weil du Schichtdienst machst etc.
Du darfst übrigens bis 22 Uhr arbeiten, aber nur wenn du ausdrücklich damit einverstanden bist und medizinisch nichts dagegen spricht. Das wurde nämlich geändert im MuSchuG.
Wenn dein AG aber keinen angepassten Arbeitsplatz gewährleisten kann, dann ist das Gewerbeaufsichrtsamt zuständig. Da kannst du natürlich jetzt schon hin. Denn sobald der AG informiert ist, muss er reagieren.
Wenn du es dir zutraust, kannst du aber auch das Gespräch abwarten :)
Ja, du solltest dich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Am besten vor dem Gespräch, damit du auch vorbereitet bist!
Seit wann gilt denn das BV? Wenn du zur Zeit im BV bist, weißt du doch gar nicht, wie dein AG die Bedingungen anpasst oder auch nicht.
Und wenn überhaupt, würde ich mich selbst beim Gewerbeaufsichtsamt erkundigen. Kommt irgendwie komisch rüber, wenn das deine Mutter für dich macht.