Hallo ihr lieben.
Ich habe eine Frage bezüglich Urlaub.
Mal kurz was zum überblick
-Im November 2016 positiv getestet.
-eine Woche gearbeitet nach dem Test, danach wurde ich krank geschrieben, wegen Hyperememesis.
- danach mit der bitte meiner Chefin vom FA ins Beschäftigungsverbot geschickt worden
-ab 10.06.17- 25.09.17 war ich dann im Mutterschutz
-meine Elternzeit ging bis 30.07.18
- habe aber mit absprache meiner Chefin, die EZ bis 30.07.19 verlängert.
Jetzt ist meine Frage steht mir noch Urlaub aus 16/17 zu?
Wenn ja, wieviel?
Oder ist der nun ' verjährt', weil ich ja noch ein Jahr EZ unentgeltlich genommen habe?
Ich danke euch schonmal im vorraus.
Urlaubsanspruch
Du hast auf jeden Fall Urlaubsanspruch bis Ende des Mutterschutzes, das heißt bis Ende September 2018.
Dieser verfällt erst am 31.12.2020.
Für die Elternzeit hast auch Anspruch, diesen kann dein AG aber kürzen um 1/12 pro vollen Monat Elternzeit.
Hi.
Erstmal vorab, um das "wieviel" beantworten zu können, müsste man wissen, wieviel Urlaubsanspruch du pro Jahr hast :).
Vorab aber : du hast Urlaubsanspruch bis Ende des Mutterschutzes und Urlaubsanspruch in der kompletten Elternzeit erworben. Dein AG darf diesen aus der EZ aber für jeden vollen Monat um 1/12 kürzen. Das geschieht nicht automatisch. Das muss er dir mitteilen.
Da du während der EZ nicht gearbeitet hast, hast du also von 26.09.17 bis 30.07.19 Urlaubsanspruch IN der EZ erworben. Ob und wie du den geltend machen kannst, weiß ich allerdings nicht. Nur, wenn du gekündigt hättest :).
Aber das von VOR der EZ bis zum Ende des Mutterschutzes steht dir zu, bis du wieder arbeiten gehst. Also rein theoretisch ab 31.07.19.
LG
Ich habe 24 Tage Urlaub und was angesprochen hat sie nie ich hatte nur einmal mit der Sekretärin gesprochen als ich meinte ob ich meinen Urlaub an die Elternzeit dranhängen darf kann man sie nein das macht sie nie und deswegen frage ich jetzt halt mal hier im Forum nach ob ich halt noch Urlaubsanspruch habe auch wenn ich unentgeltlicher noch ein Jahr Elternzeit mit rein gehangen habe.
24 Tage bei einer 5 Tage Woche? Dann wären das bei mir 18 Urlaubstage für 2017. Sprich von Januar bis Ende Mutterschutz (25.09.17). Bitte korrigieren, falls ich falsch gerechnet habe :).
Diese 18 Tage darfst du nach der Elternzeit nehmen. Ob du 1,2 oder 3 Jahre Elternzeit genommen hast, ist völlig wurscht. Steht dir zu. Punkt. Hier gibt es auch einen Paragraphen zu :
"Urlaub aus dem Kalenderjahr, in dem die Elternzeit begann, der vor der Elternzeit nicht genommen werden konnte, verfällt nicht spätestens am 31.03. des Folgejahres, sondern kann – unabhängig von der Dauer der Elternzeit – auch noch in dem Kalenderjahr genommen werden, in dem die Elternzeit endet und sogar noch im Kalenderjahr darauf (vgl. § 17 Abs. 2 BEEG)."
Wenn sie dir den Urlaub nicht sofort jetzt ab 31.07. geben wollen ok. Aber du bekommst ihn so oder so. Kannst du denen ja gerne ausdrucken das Gesetz.