Hi ihr Lieben.
Bestimmt wurde diese Frage schon ganz oft gestellt. Vielleicht mag dennoch jemand antworten.
Unser et ist Anfang Dezember. Mitte Oktober ist mein letzter Arbeitstag vor MuSchu. Mein Arbeitgeber meinte nun, wie in meiner letzten SS, meinen Urlaub entsprechend kürzen zu wollen. Nun sagte mir eine Freundin, dass ich sogar bis Ende des MuSchu meinen vollen Urlaubsanspruch habe und das Vorhaben meines AG's daher nicht rechtens ist. Stimmt das den? Habe einige Artikel gefunden, alle aber schon etwas älter, die dem entsprechen. Dann habe ich mich letztes Mal ja schon leider übern Tisch ziehen lassen. Das möchte ich dieses Mal gerne verhindern.
Ich danke für eure Antworten.
Lg Bruenette
Urlaubsanspruch während Mutterschutz
"Während des Mutterschutzes müssen schwangere Frauen nicht arbeiten gehen. Für den Zeitraum des Mutterschutzes muss allerdings kein Urlaub in Anspruch genommen werden, denn das Beschäftigungsverbot geht auf gesetzliche Regelungen zurück. Zudem wird der Urlaub während dem Mutterschutz nicht gemindert und bleibt der werdenden Mutter auch noch nach der Geburt erhalten, sofern er nicht schon angetreten wurde."
LG
Das hier ist aus einem Artikel vom 3 Januar 2018:
"Auch während der Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote (somit auch während der Mutterschutzfristen) entstehen Urlaubsansprüche. Eine Kürzung des Erholungsurlaubs wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig."
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Dann weiß ich dieses mal besser Bescheid. Danke.
Wenn der Mutterschutz noch in den Februar geht, hängt natürlich davon ab wann das Kind tatsächlich dann kommt, steht dir auch noch für den Februar der Urlaub zu.
Da nur für komplette Elternzeit Monate der Urlaubsanspruch gekürzt werden darf.
Danke dir
Du brauchst keine Artikel aus dem Internet, dir reicht schon das entsprechende Gesetz. Das ist auch für die Argumentation mit deinem Chef besser.
Schreib ihm die zutreffenden Paragraphen raus bzw Druck sie aus und leg sie ihm vor.
vielen Dank
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__24.html Hier der entsprechende Artikel aus dem Gesetz. Beschäftigungsverbot ist in Artikel 2 definitiert.