Erstaustattung Pauschale Unterhalt

Hallo,

Die Erstausstattung ist Sonderbedarf des Kindesunterhalts. Nur gibt es wohl unterschiedliche Höhen an Pauschalen Ansätzen die der Vater leisten muss.
1.000 Euro oder auch 2.900 Euro. Kennst sich jemand damit aus?
Kennt Fundstellen im Gesetz oder richterliche Urteile?
Gilt das pro Kind bei Zwillingen?
Hat jemand Erfahrung damit beim Jugendamt damit gemacht?

Danke und Grüße

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Mehr als 1000 Euro ist nur bei überdurchschnittlicher finanzieller Leistungsfähigkeit. Das gilt übrigens nicht nur für den Vater, sondern auch für die Mutter, falls die Kinder beim Vater leben.

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Ab wann wird von finanzieller Leistungsfähigkeit gesprochen?
Danke für die Antwort.

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Nicht finanzieller Leistungsfähigkeit, sondern überdurchschnittlicher finanzieller Leitungsfähigkeit.
Der Vater (in diesem Fall) sollte also deutlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung verdienen - er muss mindestens ein Gutverdiener sein.
Von 1000€ kann man eine Erstausstattung sehr gut kaufen. Das ist weder vom Flohmarkt, noch Billigkram.
Bei Zwillingen gibt es für beide Kinder den gleichen vollen Betrag.

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Der Vater muss auch nicht die komplette Ausstattung zahlen. Es gibt ja auch eine Mutter.