Ich bin angestellte Friseurin bei meiner Schwester im Salon. Aufgrund von Beschwerden (Übelkeit bei Blondierung, Rückenschmerzen wegen stehender Tätigkeit) hat mich meine Gyn 6 Wochen krank geschrieben. Nun war ich heute wieder da, in der Hoffnung BV zu bekommen. Meine Gyn hat mir leider kein BV gegeben. Sie meinte meine Chefin soll mir das geben. Hiervon habe ich noch nie etwas gehört.
Meine Schwester würde mir das natürlich sofort geben. Nun fragen wir uns, was sie dazu tuen muss und ob Sie das Geld für meinen Lohn von der Krankenkase zurück bekommen würde. (So wäre es ja auch wenn die Gyn mir BV geben würde ...)
Ps: Ich gehe Ende August in Mutterschutz
Hilfe :-( BV
BV?
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT
Den lohn bekommt sie von der Kasse wieder.
Sie muss einen Bogen ausfüllen in dem die Gefahren eingeschätzt werden und sich mit der KK Kurzschließen.
LG :)
Ob sie sich an weitere Stellen wenden muss weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Danke )))))
Könnte auch theoretisch mein Hausarzt das besch.ver. erteilen?
Hallo also deine Schwester muss eine Gefahrenbeurteilung ausfüllen und diese dem zuständigen Amt zukommen lassen. In der gefahrenbeurteilung schreibt sie auch rein das du ab sofort ins bv geschickt wird da keine andere Tätigkeit möglich ist. Das Geld bekommt sie über die umlage u2 von der ok wieder.
Lg
Einfach anrufen oder Umlage verfahren formular bei der kk einreichen. Sie kriegt das volle gehalt als umlage zurück.
Und dir einen bv geben:
Mit wirkung vom ..... ein betriebliches bv bis einschließlich zum beginn der schutzfrist vor der Entbindung.
Das wärs auch. Die krankenkasse wird schon die nötigen sachen sagen.
Lg
Auch wenn du davon noch nichts gehört hast, ist das richtig. Weder der FA noch der Hausarzt dürfen in deinem Fall ein BV ausstellen. Es liegen keine medizinischen Indikatoren vor, die dein oder das Wohl des Kindes gefährden. Und mit Wohl ist hier das Leben gemeint.
Deine Schwester muss dir einen geeigneten Arbeitsplatz anbieten, kann sie das nicht, erteilt sie ein BV.
Das wären dann Tätigkeiten die du als Schwangere ausführen kannst. Häufig nicht schwer heben, mit ansteckenden Sachen hantieren, keine Nachtarbeit, sitzende Tätigkeit ... das ist alles geregelt. Als AG müsste sie das wissen oder sich dann eben informieren. Wie will sie sich sonst daran halten können?
"sitzende Tätigkeit"
Was meinst Du?
Wegen was möchtest du ein BV?
Deine Schwester kann dir den Arbeitsplatz ja vielleicht Mutterschutzkonform einrichten.
Keine Blondierung mehr und einen fahrbaren, höhenverstellbaren Hocker.
Eine Liege muss sie ja auch für dich haben.
Wenn du ein, zwei kleine Pausen mehr machst, kannst du dich drauf legen
Hallo!
Das ist auch völlig richtig so.
Der Gyn stellt ein BV aus, wenn die Arbeitstätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit von Mutter und Kind wäre.
Das ist es aber offensichtlich nicht.
Somit ist es am AG, ein BV dann auszusprechen wenn er keinen schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz anbieten kann.
Dazu muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden.
ABER: Deine Schwester sollte sich vorher genau erkundigen unter welchen Bedingungen sie das Gehalt den über die Umlage erstattet bekommt. Auch wenn ich mich in dem Bereich nicht auskenne gehe ich stark davon aus das alleine das Kriterium "AN ist schwanger" da nicht ausreicht .....