Hartz 4 Anrechnungen

Hallo ,
Ich hab Mal eine Frage und finde auch leider nichts im Netz dazu.
Ich bin in der 26 SSW und lebe momentan leider noch von Hartz 4 was ich eigentlich nicht mehr hätte, da ich wieder gesund bin und Vollzeit arbeiten gegangen wäre. Nun hat mich der Arbeitgeber aber aufgrund dessen, dass ich schwanger geworden bin doch nicht eingestellt... verständlich.

Mein Problem ist, ich wäre Alleinerziehend, mein Ex würde für das Kind aufkommen. Er verdient jeden Monat 2700 euro raus.

Ich beziehe ja noch Hartz 4 und mir war sonst auch da ich vorher krank war nicht möglich arbeiten zu gehen. Also mein Ex trägt jetzt nicht die Schuld, dass ich nicht arbeiten gehen kann.

Wie wird denn oder was angerechnet.
Ich habe momentan in der SS 880 Euro da ist Mehrbedarf für Baby ab der 12 SSW dabei.

Das er unterhalt zahlt ist klar aber wie wird das gerechnet. Bei mir geht die Rechnung nicht so wirklich auf.

Rechne ich jetzt zb meinen bedarf ohne SS

Zb 410 Euro minus Kindergeld minus Unterhalt. Dann bekomme ich ja theoretisch nur noch für Unterkunft Geld aber zum Leben bleibt da doch nichts ????

Im Netz finde ich absolut nichts und wenn dann nur wenn beide Hartz 4 haben.

Wir wohnen nicht zusammen. Ist er auch Unterhaltspflicht mir gegenüber eigentlich doch nicht, weil ich ja schon vorher nicht arbeiten war.

Kann mir es evtl jemand grob erklären und vorrechen. Danke 🌺

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Der Vater ist dir gegenüber Unterhaltspflichtig, wenn du wegen des Babys, nicht arbeiten kannst. Das gilt auch für die letzten Monate der Schwangerschaft. Da gab es mal die drei Jahres Regel, aber die gilt irgendwie nicht immer. Also er kann auch unter Umständen länger als drei Jahre Unterhaltspflichtig sein. Sein Selbstbehalt ist aber etwas höher wie beim Kind. Aber bei 2700 Euro, ist er sicher drüber.

Von daher kann! Es sein, dass du komplett aus dem Harz IV Satz fällst und der Unterhalt erstmal komplett auf den Vater übergeht. Je nach Leistungsfähigkeit des Vaters
kämen dann erstmal aufstockende Leistungen, oder Wohngeld in Frage.

Es kann aber auch sein, dass es deinem Sachbearbeiter gar nicht auffällt, oder der Vater die Betreuung mit übernimmt, oder sonstige Gründe deinen Unterhaltsanspruch einschränken. Von daher schaue mal ob es in deiner Nähe eine Beratungsstelle für Harz IV gibt. Die Diakonie, oder die Caritas kann da vielleicht auch beraten, frag mal per Telefon nach. Manche ihrer Beratungsstellen kennen sich auch damit aus, manche nicht. Meistens kann auch pro Familia dich dabei beraten, falls es sie in deiner Nähe gibt.

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„Dem Sachbearbeiter nicht auffällt“ wäre Sozialleistungsbetrug durch Unterlassen. Die TE ist verpflichtet jegliche Änderungen dem Amt sofort mitzuteilen.

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Wenn sie den Vater angegeben hat, ist es vielleicht doch kein Betrug. Da kommt es darauf an, ob man ihr mangelnde Sorgfalt vorwerfen kann. Oder ob man ihr vorwerfen kann, dass sie wissen mußte, dass der Vater zahlen muss.

Aber natürlich ist es dann immer "zu unrecht erhaltene Sozialleistungen" und das kann schon unangenehm genug werden.

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Hallo

Dein Ex ist ab Mutterschutz für dich und ab Geburt für das Kind zum Unterhalt verpflichtet.
Für dich bis zum 3 Lebensjahr, fürs Kind bis Ende 1 Ausbildung.

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Ich war aber vorher schon von Hartz 4 abhängig deswegen glaube ich, dass mein Partner deswegen nicht verpflichtet ist für mich Unterhalt zu zahlen? Da finde ich nichts wirklich dazu.

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Doch, ist er.

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Guten Morgen,

Bei Hartz vier wird alles angerechnet. Ich mache mal ein Beispiel:

424Regelsatz Alleinstehende
156 Mehrbedarf Alleinerziehung
245 Regelsatz Kind bis 5 Jahre
500 Warmmiete (geschätzt)

1325 Bedarf

880 Unterhalt Mutter
293 Unterhalt Kind
204 Kindergeld
300 Elterngeld

1677 Einkommen

Da das Einkommen den Bedarf übersteigt, besteht kein Hartz vier Anspruch. Bei 2700 netto ist dein Ex auch leistungsfähig, es sei denn er hat noch weitere Unterhaltspflichten.

Liebe Grüße

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ps: kümmere dich um deine Krankenversicherung, das läuft nicht automatisch

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Hallo ich danke dir für deine aufschlussreiche antwort. Nur fällt bei mir das Elterngeld wohl weg? Da ich ja zuvor schon von Hartz 4 gelebt habe. Und Unterhalt bin ich mir auch nicht sicher für mich klar ich kann in der Schwangerschaft natürlich nicht arbeiten aber dies konnte ich ja vorher schon nicht.lg

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Wieso wurdest du wegen der Schwangerschaft nicht eingestellt?! Das ist Diskriminierung. Wurdest du gefragt, ob du schwanger bist? Auf diese Frage darf man lügen und sagen „nein“, weil sie unzulässig ist.

Dass dein ex Dir unterhaltspflichtig wird hat im übrigen nichts mit Hartz IV sondern mit eurem gemeinsamen Kind zu tun.

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Ist der Kindesvater auch der Mutter unterhaltspflichtig wenn sie nie zusammen waren beide?

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Ja sicher, die Tatsache, dass sie nie ein Paar waren, ändert doch nichts an der Tatsache, dass ein Kind entstanden ist.

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Wieso bleibt zum Leben nichts?
Wenn Unterkunft bezahlt wird, musst du vom Kindergeld und Kindesunterhalt leben.