Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Wenn man seit 9 Wochen im Krankenschein ist und nach 6 Wochen dann ins Krankengeld fällt und dann schwanger wird und ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhält wie wird dann das Elternngeld berechnet? Wird das Krankengeld sofort angerechnet oder erhält man reguläres Elterngeld des ursprünglichen Gehaltes?
Krankengeld/Elterngeld
Hallo
Du erhältst immer das was du die letzten 12 Monate verdient hast bevor das Baby kam. Das krankenGeld wird dabei ebenso mit berechnet wie wenn du in der Zeit dein normales Gehalt erhalten hättest.
Liebe Grüße
Hallo puenktchenliebe,
für die Berechnung des Elterngeldes wird das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen. Ab dem Zeitpunkt des Beschäftigungsverbots erhältst du jedoch wieder dein reguläres Gehalt.
Das Krankengeld hat demnach schon Einfluss auf dein Elterngeld, aber nicht ganz so massiv, wie wenn du es nun weiter beziehen würdest.
Liebe Grüße
Vielen Dank für deine Antwort. Genau darum geht es mir ja es ist ja nicht lange. Es handelt sich um 3 Wochen in denen ich Krankengeld bekommen habe sollte der Test in 3 Tagen positiv sein. LG
Es sind ja nur 3 Wochen Krankengeld. Den Durchschnitt wird das nur leicht verändern.
Wenn das Attest die Schwangerschaft betrifft wird die Zeit ausgeklammert, aber da du von Schwangerschaft danach sprichst ist das bei dir wohl nicht der Fall.
Hallo,
Wenn du durch die Schwangerschaft ins Krankengeld gerutscht bist, dann kannst du diesen Zeitraum ausklammern lassen.
Lg
Krankengeld wird mit 0 Euro für das Elterngeld berechnet (die Ausklammerung schwangerschaftsbedingt wurde ja oben schon geschrieben, scheint ja nicht der Fall zu sein).
Die AU "schlägt" das Beschäftigungsverbot, so lange du krank geschrieben bist kannst du nicht Gehalt aus dem BV bekommen. Ob du dann sofort wieder gesund und arbeitsfähig bist nach 9 Wochen muss ein Arzt vor Ort beurteilen.
Um ein BV zu bekommen, müsstest du erstmal arbeitsfähig sein. Wer soll denn das sofortige BV ausstellen? Und warum?
Also ich war auch krankgeschrieben und bin dann aus dem Krankenstand ins Beschäftigungsverbot, welches mein Frauenarzt ausgestellt hat.
Ich arbeite als Erzieherin in einer Krippe und alle erhalten bei unserem Träger ein sofortiges Beschäftigungsverbot. Aufgrund der Immunität und Sicherheit.