Hallo
Und zwar habe ich 2 Geringfügige Jobs in dem einen Bin ich krankenversichert und in dem anderen nicht nun meine Frage zwecks Elterngeld und Mutterschaftsgeld habe ich mehr anspruch dadurch aufs Eltern. Mutter. Geld oder eher nicht
2 geringfügige Jobs 450€
Verstehe ich nicht.
Wie bist du denn versichert?
Bei meinem ersten Jobs der Befristet ist auf 450€ Basis der auch Krankenversichert ist
Also ist es ein sozialversicherungspflichtiger Job?
Hallo,
man kann keine 2 geringfügigen Beschäftigungen für jeweils 450 EUR haben.
Du hast einen sozialversicherungspflichtigen Job für 450 EUR und einen geringfügigen Job für 450 EUR.
Beim Mutterschaftsgeld werden beide Entgelte zusammengerechnet und prozentual auf beide Arbeitgeber aufgeteilt. Die beiden Arbeitgeber teilen sich sozusagen den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Hier kannst du eine Vorabrechnung erstellen:
https://www.arbeitgeberversicherung.de/AGV/DE/Service/Rechner/Mutterschaftsrechner/Mutterschaftsrechner_node.html
Dabei musst du darauf achten das im Feld Beschäftigung wirklich dein Nettoentgelt eingibst (also das was übrig bleibt nachdem Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden). Beiden Arbeitgebern musst du bzgl. des Mutterschaftsgeldzuschusses Bescheid geben, oft berücksichtigen Arbeitgeber des Minijobs das nicht korrekt. Zur Not kann da auch die Krankenkasse helfen. Der Minijob wirkt sich positiv auf dein Elterngeld aus. :)
LG