Elternzeit und Urlaubsanspruch

Hallo Mädels,
ich bin gerade irgendwie etwas unsicher. Seit Oktober 2016 bin ich in Elternzeit und diesen Oktober müsste ich eigentlich wieder arbeiten. Da ich mittlerweile umgezogen bin, beginne ich jedoch eine neue Arbeit und habe nun von meinem alten Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag erhalten. Darin steht unter anderem "Der Urlaubsanspruch ist erfüllt.". Das hat mich stutzig gemacht und ich hab mal gegooglet.

Habe ich das Internet richtig verstanden, dass man mir die Urlaubstage für die 3 Jahre Elternzeit auszahlen müsste?
Liebe Grüße
Anne

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Nö.
Zum Einen hast Du ein Auflösungsvertrag abgeschlossen. Sofern es nicht sittenwidrig ist, gilt was ausgehandelt wurde. Und da bei Kündigung zum Ende der Elternzeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt, die Du nicht einhalten kannst, hat Dein Noch-AG da die besseren Karten.
Zum Anderen darf der AG für jeden vollen Monat Elternzeit 1/12 vom jährlichen Urlaubsanspruchs abziehen. Es blieben Dir somit wenige Tage Urlaubsanspruch um deren Abgeltung Du Dich streiten könntest. Aber wenn der AG sich weigert den Auflösungsvertrag zu unterschreiben, hast Du ein Problem.

Grüsse
BiDi

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Hallo Anne,

nein, das stimmt so nicht.
Ich arbeite in der Buchhaltung und wir kürzen den Urlaubsanspruch.
Näheres findest du auch hier:

Für jeden vollen Kalendermonat, den Sie in Elternzeit sind, hat Ihr Arbeitgeber das Recht, Ihren jährlichen Anspruch auf Urlaub um ein Zwölftel zu kürzen. Wenn Sie also ein Jahr lang Elternzeit nehmen, dann können Sie den kompletten Erholungsurlaub für dieses Jahr verlieren.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/eugh-erholungsurlaub-kann-wegen-elternzeit-gekuerzt-werden_76_473910.html

Für die Zeitraum, in dem du in Elternzeit warst, hat dein Arbeitgeber das Recht, deinen Anspruch zu kürzen, bzw. komplett zu streichen.
Wenn du 3 Jahre Elternzeit hattest, bekommst du also nicht als Beispiel 3 x 30 Urlaubstage, sondern 0.

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Falls er nicht aktiv gekürzt wurde, besteht der Anspruch. Und ist somit Verhandlungsmasse bei einem Aufhebungsvetrag. Ob der Satz damit ok ist, muss man bewerten und ggf. Nachverhandlungen.

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Was genau meinst du mit „aktiv kürzen“? Ich hab da nämlich auch grad ne offene Frage. Ich kann im BEEG aber nirgends rauslesen, dass der AG einen darüber benachrichtigen muss, dass er von dem Recht auf Kürzung des Urlaubsanspruchs aus EZ Gebrauch machen wird. Oder muss er das doch tun? Wann?