Hallo liebe Elterngeldprofis,
Ich habe eine Frage zu einer anscheinend recht spezifischen Fragestellung, zu der ich auch nach intensiven googeln keine passende Antwort gefunden habe, deswegen jetzt ein Hilferuf an euch :)
Ich bin Vollzeit berufstätig im ÖD und betreue nebenberuflich und freiberuflich (also selbstständig) noch zwei Patientinnen. Mein Mutterschutz im ÖD beginnt am 02.10.19, meine Patientinnen sind jedoch bis dahin noch nicht mit ihren Therapie Einheiten bei mir fertig. Kann ich also in den Mutterschutz gehen und diese zwei Patientinnen trotzdem noch abschließen oder wird mir das Einkommen dann vom Mutterschaftsgeld abgezogen? Wäre super, wenn mir einer helfen könnte!
Gemischte Einkünfte Mutterschutz
Hi,
soweit ich weiß nicht, aber je nachdem wie lange du sie weiterbetreust gibt es evtl. eine Anrechnung aufs EG, falls du dies beantragst.
bin mir aber nicht ganz sicher, meine aber bei mir wurde in ähnlicher konstellation das muschugeld nicht gekürzt, war aber dann auch nur eine letzte zahlung.
Also es geht konkret um letzte Zahlungen in den sechs Wochen vor der Geburt... Danach höre ich eh für die Zeit der Elternzeit auf
Hallo,
ich habe vor einiger Zeit eine ähnliche Frage gestellt (Punkt 2) und damals Antwort von einer sehr kompetenten Userin bekommen, die leider hier nicht unterwegs ist.
Hier der Link, vielleicht hilft es dir weiter:
https://m.urbia.de/forum/28-finanzen-beruf/5218032-mischeinkuenfte-elterngeld-mutterschaftsgeld-auslandaufenthalt-im-bemessungszeitraum
Liebe Grüße, c