Hi,
Hatte ein Gespräch mit Chef wegen Rückkehr nach der Elternzeit.
Insgesamt kann ich nur noch 17 Stunden weniger kommen als vor der Elternzeit sprich gerade mal knapp über 450€
Meine Vertretung die einen befristeten Vertrag hat bekommt angeblich einen unbefristeten. Heisst meine Stelle übernimmt größtenteils sie.
Ich weiss das ich die Stunden die ich vorher arbeitete wieder bekommen muss!
Angeblich ginge es aber wegen des Stellenschlüssels nicht.
Da ist man 10 Jahre dabei und wird dann so abserviert... das tut weh! Dazu würde ich sogar noch 2€ weniger stündlich als vorher bekommen...
Was würdet ihr tun? Gibt es da einen Paragraphen den man in einem Brief verfassen kann?
Elternzeit fast Rum- AG hat meine Stelle nur noch teilweise zur Verfügung
Hey ,
Das darf er natürlich nicht schau doch mal ins muschG da steht das bestimmt 🤔 ansonsten würd ich nen Anwalt zu Rate ziehen und damit auch dem Chef drohen (sofern du da überhaupt wieder hin willst zu so einer saubande 😡)
Lg und viel Glück
Hibbeline mit Christopher (4monate)
Dazu brauchst du keinen Paragraphen. Du hast einen gültigen Arbeitsvertrag. Der muss von BEIDEN Vertragspartnern eingehalten werden. Einseitig kann der nicht geändert werden.
Wenn dein Chef den ändern will, kannst du ihn ja fragen (falls du magst), was ihn deine Zustimmung wert ist. Wieviel Mitarbeiter habt ihr denn?
Ist doch sein Problem!
Du hast einen gültigen Arbeitsvertrag und den muss dein AG genauso einhalten wie du.
Also erklärst du ihm, dass du selbstverständlich zu den Vertragsbedingungen wiederkommst und stehst dann auf der Matte.
Würde mir da gar keinen Kopf machen!
Hi,
ganz wichtig - nichts unterschreiben!
lg
Das darf dein AG auf keinen Fall. Dein Vertrag hat während der Elternzeit nur geruht und ist komplett gültig.
Weniger Geld und Stunden geht natürlich nicht von ihm aus. Habt ihr einen Betriebsrat? Den könntest du einschalten :)
Wie? Willst du jetzt weniger Stunden als vorher arbeiten oder so viele wie vorher? Das geht hier nicht ganz klar hervor.
Dein Vertrag von vorher gilt weiter. Je nach Betriebsgröße usw. hast du zwar einen Anspruch auf Teilzeit, aber du hast keinen Anspruch auf eine bestimmte Stundenzahl - das ist Vereinbarungssache.