Krankengeld oder Beschäftigungsverbot

Hallo,

vielleicht kann mir jemand die Situation erklären.

Ich musste am 29.8. ins Krankenhaus wegen Zervixinsuffizienz mit Trichterbildung.

Am 2.9. wurde ich entlassen. Am 3.9. war ich bei der Ärztin und wurde rückwirkend vom 29.8. bis zum 9.9. krank geschrieben.
Ab dem 10.9. hat sie mir ein vollständiges Beschäftigungsverbot ausgestellt, weil der Befund ungeändert blieb und ich nur noch vorwiegend liegen darf.

Heute bekam ich von der Krankenkasse ein Schreiben, dass ich Krankengeld beantragen soll, weil ich ja arbeitsunfähig bin 🤔.

Aber das bin ich ja eigentlich nicht. Ich war es ja nur bis zum 9.9. oder?

Wie kommuniziere ich jetzt? Ich möchte kein Krankengeld beantragen.

LG

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Wenn der Befund unverändert ist und du weiterhin nicht arbeitsfähig bist, hätte Dein Arzt kein BV aussprechen dürfen, sondern Dich weiter krank schreiben müssen. Ich denke, darauf will die KV hinazs und damit ist sie durchaus im Recht.

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Bist du sicher, dass du nicht weiter arbeitsunfähig bist. Ich kann mir nicht vorstellen wie du arbeiten kannst, wenn du überwiegend liegend sollst.

Und AU geht vor BV.

Alles Gute

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Hat sich geklärt 🙂

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Und wie??#gruebel

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Ich habe mit der Krankenkasse telefoniert 😉
und nachgefragt.

Die Aussage des Bearbeiters war, dass ich keinen Antrag ausfüllen brauche.

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Habe gerade noch mit der Frauenärztin gesprochen.

Das Beschäftigungsverbot ist gerechtfertigt, weil Komplikationen zu Grunde liegen. Nämlich drohende Frühgeburt und Muttermundschwäche.
Es handelt sich nicht um eine Krankheit.
Deshalb kann ein individuelles BV ausgesprochen werden.

Lieben Dank für die Antworten.

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Das ist auch vollkommen korrekt.
Zervixinsuffizienz und liegen ist Grund für bv nicht für AU.

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Ich danke dir 😘