Hallo,
ich hatte die letzen Jahre eine Beistandschaft beim Jugendamt für meine Zwillinge. Der Unterhalt lief übers Jugendamt, heißt, der Vater zahlte ans Jugendamt, die überwiesen auf mein Konto.
Jetzt werden meine Mädchen 18, die Beistandschaft endet.
Wichtig ist noch, die Mädels machen Abitur, sind jetzt in der 12. Klasse, also noch privilegiert beim Unterhalt.
Was müssen wir (bzw die Mädels) jetzt machen, damit der Unterhalt weiter gezahlt wird?
Lg, mokli
Unterhalt, Kinder werden 18
Hallo
die Mädels werden vom JA auch noch mit 18 beraten.
Geh mit Ihnen hin das JA wird beide Eltern zur Auskunft des Einkommens anschreiben und dann wird daraus berechnet.
Denn ab 18 bist auch Du Barunterhaltspflichtig,ob da nun Geld fließt oder weiterhin Kost und Logis ist egal.
Evtl können die beiden aber auch mit ihrem Vater dies selbst klären.
(Bei meiner Tochter kam nämlich ein Zahlbetrag von etwas über 80€ raus von seiten des Vaters----kann also auch nach hinten los gehen----- nur mein Ex wollte gar nichts mehr zahlen)
Grüße
Danke für deine Antwort. Dann ruf ich morgen mal beim Jugendamt an. Ich dachte, ab 18 wären die raus bei dem Thema.
Selbst klären wird nicht möglich sein, der Vater verweigert jeglichen Kontakt zu den beiden.
Lg
gerne.... war auch mit meiner Tochter dort.
Viel Erfolg
Das Wichtigste ist auch noch, das er das Kindergeld jetzt voll bein Unterhalt abziehen kann!
Der Smiley sollte da nicht hin.
Hallo,
vor dem 18 Lebensjahr ist es so, das der Elternteil bei dem die Kinder leben die Betreuung leistet und der andere den Unterhalt.
Ab 18 sind daher beide Elternteile Bar unterhaltspflichtig, bei der Berechnung wird auch erst mal nur der Bedarf berechnet ohne Berücksichtigung bei wem das Kind lebt.
Aus dem bereinigten Netto Einkommen der Mutter und dem des Vaters ergibt sich die Stufe der Düsseldorf Tabelle, davon wird dann das ganze Kindergelt abgezogen, vom jeweiligen Gehalt wird noch der Selbstbehalt 1080(erwerbstätig)/880 (erwerbslos)
abgezogen und daraus ergibt sich die Quote des zu zahlende Unterhalt je Elternteil.
Was du deinen Kindern an Essen, Wohnraum, Taschengeld zur Verfügung stellst, hat absolut keinen Einfluss darauf was der Vater zu zahlen hat. Da zählt nur oben genannte Rechnung, wie du das dann mit deinen Kindern verrechnest musst du dann schauen. Der Vater muss den Unterhalt ab 18 an die Kinder überweisen.