Schwanger in Elternzeit...

Hallo ihr lieben, vllt kann mir ja jemand Helfen.
Unsere Tochter kam am 29.8.2018 zur Welt. Ich hab 3 Jahre Elternzeit beantragt und bin seither zu Hause. Alles schön und gut.
Jetzt habe ich am 28.8.2019 also EINEN Tag vor dem Ersten Geburtstag unserer Maus, wieder positiv getestet. Es scheint alles top zu sein und ich bin jetzt in der 10. Ssw.
Nach der 12. Woche würde ich es meinem Arbeitgeber melden, da dann das Risiko das etwas schief geht einfach geringer ist.

Aber muss ich sonst sowas beachten?
Online han ich gelesen ich könnte die Elteenzeit mit beginn des neuen Mutterschutzes Beenden und somit volles Mutterschutzgeld bekommen... hat da jemand erfahrung mit??

Bin iwi total verunsichert wie das jetzt alles läuft, besonders da eigentlich zu 100% klar ist das ich zu dem alten AG nie zurück gehen werde und ich dann iwi das Gefühl hab das alles koch auszunutzen....

Wäre toll wenn Mamis mit Erfahrung mal ein bisschen berichten könnten.

Lg

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Genau, du musst 7 Wochen vor Beginn Mutterschutz das Elterngeld beenden. Falls zwischen ET 1 und ET2 nicht mehr als 14 Monate liegen würdest du auch das gleiche Elterngeld bekommen.

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Elternzeit meinst du oder?
Weil Elterngeld bekomm ich ja schon keins mehr

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Die TE spricht von Elternzeit und nicht Elterngeld. Weder für das eine noch das andere gibt es deine genannte Frist.

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Du beendest deine Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes (Enddatum 1 Tag vor Beginn) und bekommst dann zusätzlich zum Mutterschaftsgeld, dass du auch so bekommen würdest, den vollen Zuschuss vom AG. Dieser hat dadurch ja keine Verluste, da er sich den Zuschuss über die Umlage wieder holen kann.

Dafür gibt es auch keine Fristen, kann’s also beruhigt warten damit.

Nach der Geburt meldest du einfach wieder fristgerecht die neue Elternzeit an, am besten jedoch erst einmal 2 Jahre. Damit bist du am flexibelsten.

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Also ich habe auch schriftlich meinen Arbeitgeber über die neue Schwangerschaft informiert und drum gebeten die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Das geht alles so reibungslos und steht dir auch zu. Du musst lediglich es eben als kurzen Brief verfassen.

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Ich bin auch wieder svhrwnager in der elternzeit.... Ich hab die elternzeit jetzt beendet und es auch schon mein Arbeit geben schrieftlich mitgeteilt zum Mutterschutz hin....
Und die Rest elternzeit hänge ich an die elternzeit vom Baby Dran

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Super danke für die VIelen Antworten.
Wenn ich die Elternzeit von Kind 1 beende kann ich die einfach bei Kind 2 wieder anhängen?

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Ja also bei meinem Sohn sind 15 monate übrig von der elternzeit... Das heißt ich geh ab Februar 2020 bis 2023 in elternzeit für das Baby und ab Februar 2023 bis Mai 2024 noch die Rest elternzeit von meinem Sohn... Die geht auf jeden Fall nicht verloren die kannst du im Anschluss nehmen

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Hallo kleinbuchstabe,

das ist ja toll! Wann hast du dann ET? Wir sind gemeinsam im letzten Augustbus / AugustClub gewesen. Mein letztes Kind kam am 7.8.18. Ich bin auch wieder ss mit ET am 6.4.

Mit deiner Frage habe ich mich auch schon beschäftigt. Wir müssen die laufende Elternzeit schriftlich vorzeitig beenden zum Beginn des neuen Mutterschutzes. Am besten scheint es zu sein, dass so ähnlich auch zu formulieren. Somit bekommt man das Mutterschaftsgeld auf Grund des Lohns der 3 Monate vor der letzten Geburt. Allerdings wird der AG-Zuschuss anhand der aktuellen Steuerklasse berechnet. Was in meinem Fall bedeutet, dass ich im Dez wieder zu meiner damaligen Steuerklasse wechsle (den Mehrabzug bei meinem Mann bekommen wir ja durch die Steuererklärung wieder). Und dann wechseln wir im Mutterschutz, d.h. nach dem die Höhe des AG-Zuschusses bestimmt wurde wieder zurück in die jetzige Verteilung (mein Mann 3 und ich 5), da er ja dann der Hauptverdiener ist. Bedenke, dass du nur 1x/Kalenderjahr wechseln kannst, deswegen muss ich noch dieses Jahr in die Klasse 3 zurück, die ich in 2018 an meinen Mann abgetreten habe.

Mit dem Onlinerechner für das Elterngeld kannst du dir das Elterngeld berechnen lassen. Ich habe mir das jetzige Elterngeld auf 14 Monate auszahlen lassen, um möglichst wenig Monate ohne richtiges Einkommen zwischen Ende des Elterngelds und Beginn des neuen Mutterschutzes zu haben, was dennoch 5 Monate. Diese 14 MonateElterngeldbezug werden ausgeklammert. die restlichen 7 Monate werden aus der Zeit vor der letzten Geburt genommen. Geschwisterbonus gibt es auch noch.

Zitat: "Bin iwi total verunsichert wie das jetzt alles läuft, besonders da eigentlich zu 100% klar ist das ich zu dem alten AG nie zurück gehen werde und ich dann iwi das Gefühl hab das alles koch auszunutzen...."
Mir geht es genauso. ABER: der AG-Zuschuss kommt nicht aus der Tasche des AG, sondern aus der Umlage 2, die jeder AG abführt. Da holt er sich das einfach wieder. D.h. wir verursachen Verwaltungsaufwand aber keine direkten Kosten. Das mit der Umlage 2 hat mir meine Freundin bestätigt, die gleichzeitig meine Chefin vom Nebenjob ist und Buchhalterin ist.
Ich habe es heute meinem Hauptarbeitgeber mitgeteilt, ich bin in der 15. SSW.

LG, Logo

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Hey das ja witzig. Unsere kleine kam am 29.8.18 und jetzt ist der ET 9.5.20

Danke für die Ausführliche Antwort werd meinem Arbeit geben in 2 Wochen Bescheid geben sobald ich die 12 Woche rum ist, komm morgen in die 11.

Lg und alles Gute dir!!!

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Dann wünsche ich dir auch alles Gute und ein gutes Gespräch mit deinem AG :-D !!!

LG, Logo

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https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/was-passiert--wenn-ich-waehrend-der-elternzeit-erneut-schwanger-werde-/124860

Da stehen viele Informationen zu dem ganzen Thema drin.