Hallo ihr Lieben,
Ich bin mit meinem ersten Kind schwanger und setze mich gerade mit dem Thema Elternzeit auseinander. Momentan arbeite ich Vollzeit 40 h/Woche.
Ich werde Anfang nächsten Jahres entbinden. Geplant ist, dass ich ein Jahr in Elternzeit gehe und anschließend meinen Beruf in Teilzeit 30 h/Woche aufnehme, da meine Mutter die Betreuung der Kleinen in dieser Zeit übernehmen wird.
Die Personalleiterin meiner Firma gab mir den Tipp, in Teilzeitbeschäftigung noch Kündigungsschutz zu genießen. Ich habe jetzt im Internet gelesen, dieses gilt nur, wenn ich die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit aufnehme.
geplant war:
a) Antrag auf ein Jahr Elternzeit + Antrag auf Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit
ergibt vielleicht b) mehr Sinn aufgrund des Kündigungsschutzes:
b) Antrag auf 3 Jahre Elternzeit + Antrag auf 2 Jahre Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
ich hoffe ihr könnt mir helfen lieben Dank :)
Teilzeit nach oder während Elternzeit?
Hallo,
Ja, Variante b) würde mehr Sinn ergeben, da du während der Elternzeit Kündigungsschutz hast.
Die Teilzeit während der Elternzeit kannst du auch erst 7 Wochen vor Beginn anmelden, das muss nicht gleich in die Elternzeit Anmeldung.
Noch flexibler bist du meiner Ansicht nach allerdings wenn du erstmal 2 Jahre Elternzeit beantragst. Dann kannst du nach 2 Jahren das dritte immer noch dranhängen. Außer du weißt jetzt schon sicher, dass du nicht nach 2 Jahren wieder Vollzeit arbeiten willst/musst.
Beantragen schon mal gar nicht.. du teilst dein Vorhaben bezüglich EZ einfach nur mit.
Ich empfehle auch erstmal 2 Jahre ..und dann das 3. Jahre ggf dranhängen. Man weiß nie was passiert.
Auf jeden Fall B mit 2 oder eben gleich 3 Jahren Elternzeit!!!
So bist du flexibel wann genau du Teilzeit in Elternzeit beginnst, gleichzeitig verlierst du nicht den Anspruch auf deinen Vollzeit-Vertrag. Und man weiß nie, ob man den nochmal in Anspruch nehmen will oder muss (Trennung, Job Verlust beim Partner, Krankheit/Krankengeld beim Partner,...)
ich würde auch Variante b wählen, allerdings mit 2 Jahren. Wie schon jemand schrieb, kannst du problemlos verlängern, nur für die ersten 24 Monate nach der Geburt musst du dich festlegen.