Hallo an euch alle,
nachdem ich hier heute in einem anderen Bereich schon sehr viel Hilfe bekommen habe, könnt ihr mir hier bestimmt auch gute Hinweise geben.
Die Situation:
Ich bin schwanger (Zwillinge), unverheiratet, in einem befristeten Arbeistverhältnis.
Der Vertrag wird während meiner Elternzeit auslaufen.
Der Vater wird die Vaterschaft anerkennen, der Unterhalt (Kinder und ich) wird gerade von unseren jeweiligen Anwälten berechnet.
Aus diversen Gründen ist der Kontakt zum Vater inzwischen sehr schwierig.
Ich werde erstmal das alleinige Sorgerecht haben und Alleinerziehend sein- er bekommt natürlich Umgangsrecht, wenn es sich als nicht schädigend herausstellt. (wer das ganze unendliche Drama lesen möchte, es gibt einen Roman im Trennungsforum dazu)
Seine Arbeitssituation:
Er ist Ende 50, ein Ende also absehbar. Unbefristeter Arbeitsvertrag. Keine weiteren Kinder oder Unterhaltspflichten.
Nun das Problem:
das Unternehmen, in dem er tätig ist, wird gerade gewaltig "umstrukturiert", es wird mit vielen Entlassungen gerechnet.
Er ist im Betriebsrat und alle im Unternehmen sind sehr besorgt.
Bisher weiß noch niemand von seiner anstehenden Vaterschaft.
Einfach rausschmeißen können sie ihn wohl nicht, es müsste eine Abfindung gezahlt werden, plus einen Zusatzes für seine Betriebsratstätigkeit.
Noch ist aber nicht klar, welche Strategie bei der "Umstrukturierung" gefahren wird und ob sein Arbeitsplatz tatsächlich in Gefahr ist. Das stellt sich in den nächsten Wochen heraus.
Nun träumt er aber davon (weil er selbst keinen Bock mehr hat), dass ihm ein Ablösungsmodell angeboten wird, z.B. 3+3, d.h. noch 3 Jahre voll arbeiten, aber nur noch zu 85% seines Gehalts, dann in Vorruhestand gehen und die 85% Gehalt noch für 3 Jahre weitergezahlt bekommen. Dann wäre er 65 Jahre alt.
Bisher ist dieser Fall theoretisch, aber dürfte er sich finanziell denn nun bewusst verschlechtern oder was für Auswirkungen hätte das auf den Unterhalt?
So wie er es bisher beschreibt, ist es auch mehr sein Wunsch, dass ihm so eine Möglichkeit angeboten wird- es wäre also "freiwillig", wenn nicht mit Entlassung als Konsequenz gedroht wird........
Ich weiß halt nicht, inwieweit man noch frei in seinen Entscheidungen ist, bei solchen Umstrukturierungen. Das Menschen entlassen werden steht fest, aufgrund seines Dienstalters können sie ihn aber nicht einfach kündigen. Wenn, dann also über ein Modell wie das von ihm "erhoffte".
Theoretisch würde ihn auch der Sozialplan etwas schützen, als werdender Vater von 2 Kindern, aber ich bin nicht sicher, ob er das noch angeben wird oder ob er sogar alles daran setzt, einen Austieg zu finden.
Es geht mir nicht darum, ihn finaziell auszunehmen! Es interessiert mich aber natürlich doch, wie die rechtlichen Hintergründe in so einer Situation sind!
Vielen Dank für eure Ideen und Anregungen, falls ihr Fragen habt, beantworte ich die natürlich gerne!
Unterhalt reduzieren, weil man weniger arbeiten möchte?
Hallo
Er darf nicht bewusst weniger verdienen um dann weniger zu zahlen.
Er muss den Unterhalt sicherstellen.
Wie will er das überhaupt machen, wenn er in Rente ist,?
Unterhalt für 2 Kinder zu zahlen wird dann schon schwer.
"Wie will er das überhaupt machen, wenn er in Rente ist,?"
Naja, er lässt den Unterhalt neu berechnen und zahlt dann halt ggf. weniger. Zum Zeitungsaustragen und Flaschensammeln für Unterhalt wird man ihn dann nicht zwingen.
Das nicht. Aber er hat dann nur noch einen Selbstbehalt von 880 Euro
Natürlich kann er frei entscheiden wie viel er arbeiten möchte!
Er könne auch entscheiden, sein Kind zu sich zu nehmen und gar nicht zu arbeiten.
Überlege mal, was du ihm in der Arbeitssituation raten würdest, wenn ihr noch Happy Peppy zusammen wärt und es keine neue, noch jüngere am seiner gebe...
Der U verhält wird an dem berechnet, was er verdient.
Er kann sich auch einen neuen Job suchen.
Quereinsteiger, Angestellter Lehrer zb.
TVöD 13, EG 1 dann etwa 3850€ brutto.
Oder er sucht sich einen Job als Reinigungskraft .... Mindestlohn. ..
Das war jetzt natürlich provokant.
Aber du kannst doch nicht erwarten, dass er in der Firma nach deinen Vorstellungen bukelt und er dann jeden Tag genervt zur Arbeit geht
"Er kann sich auch einen neuen Job suchen.
Quereinsteiger, Angestellter Lehrer zb.
TVöD 13, EG 1 dann etwa 3850€ brutto.
"
Auch das wird nicht jeder "einfach so".
Ich bin mir nicht ganz sicher, woher diese Wertung resultiert. Ich habe mit keinem Ton gesagt, dass ich das nicht unterstütze, die Situation in der Firma nicht ernstnehme o.ä.
Ich möchte einfach wissen, wie sich das auf die Unterhaltsberechnung auswirkt, nicht mehr nicht weniger.
Und meines Wissens nach kann man sich finanziell nicht so ohne weiteres verschlechtern, wenn nun mal ein unterhaltspflichtiges Kind unterwegs ist- jedenfalls nicht auf freiwilliger Baisis.
Danke für Deine Antwort
Mich würde mal interessieren, wie alt Du bist.
Mitte dreißig und Kleidergröße 34.
Steht in nem anderen Text. Ihr Mann,50, hat sie wegen einer Mitte zwanzig jährigen verlassen
schön wär´s. Zu allen von Dir genannten Punkten.
Hallo.
Ich finde, nachdem er doch schon etwas älter ist und er dadurch nicht an jeder Ecke gleich wieder einen neuen Job finden wird, sollte er sein erhofftes Modell dankend annehmen, sofern möglich.
Du wirst ja bis jetzt wahrscheinlich Vollzeit gearbeitet haben (nehme ich jetzt einfach mal so an....) und ein dementsprechendes Elterngeld bekommen. Da der KV auch scheinbar gewillt ist, für die Kinder und dich dem ihm möglichen Unterhalt zu zahlen, wirst du - zumindest im ersten Jahr - keine finanziellen Sorgen haben, oder?
Zudem hast du ja die Möglichkeit, dir die Kinderbetreuung mit dem Papa zu teilen und auch während des Elterngeldbezuges 30 Stunden/Woche dazu zu verdienen.
Später - wenn der Papa in Rente ist - kann ER sich voll um die Kinder kümmern und DU wieder Vollzeit arbeiten.
Hat auch seine positiven Seiten, wenn der Papa etwas älter ist.
Dankeschön für Deine hilfreiche Antwort. Dieses Modell ist natürlich auch angedacht gewesen. Es gibt inzwischen aber konkrete Ereignisse, die das etwas anders betrachten lassen und auch über Alternativen angedacht werden müssen.
Zunächst wäre es wichtig zu wissen, ob eine "bewusste" finanzielle Verschlechterung möglich ist. Einfach, da ich mehrfach gehört habe, dass dann trotzdem der vorher berechnete Unterhalt anfallen würde. Das wollte ich hier einfach gerne mal hinterfragen.
Inwieweit es sich dann noch um "bewusst" und "freiwilligkeit" handelt, wenn das Unternehmen umstrukturiert, ist natürlich fraglich und vermutlich auch nicht klar in einem Forum zu beantworten.......
Weißt Du denn evtl. etwas zu dieser Regelung?
"Es geht mir nicht darum, ihn finaziell auszunehmen! Es interessiert mich aber natürlich doch, wie die rechtlichen Hintergründe in so einer Situation sind!"
Mich würden da mal die Hintergründe interessieren, die dich in so eine Situation gebracht haben.
Ich habe mir grade mal deinen Beitrag im Trennungsforum durchgelesen.
Du weißt ja scheinbar nur grade mal, wie der Mann heißt. Und das wahrscheinlich auch nur, weil ihr Kollegen seid.
WIESO wird man in so einer "Beziehung" bitte schwanger?????
Wie beschrieben, kenne ich ihn seit mehr als 2 Jahren. Und so wenig über ihn wissen wie Du abnnimmst tu ich nicht, wie kommst Du darauf?
Und viel wichtiger: was hat denn das mit der Frage zu tun?
Wenn es ein One Night Stand gewesen wäre, dürfte man doch hier auch um Hilfe bitten oder nicht?
Weil du das in deinem Beitrag im Trennungsforum so schreibst.
Du schreibst, dass du dir nicht sicher bist, ob er nicht anderweitig eine Frau oder Freundin hat. Also, nach mehr als 2 Jahren "kennen" klingt das nicht.
Und - JA. Natürlich darf man hier um Hilfe bitten. Aber man muss auch mit Gegenfragen rechnen. Vor allem dann, wenn die ganze Story etwas suspekt klingt.
In einem Beitrag schreibst du von einem Kind - im nächsten bist du plötzlich mit Zwillingen schwanger. Was soll der Quatsch?? Du veräppelst hier scheinbar uns als Fremde schon - wie machst du dann erst mit dir bekannten Menschen (z.B. dem KV), wenn es tatsächlich ums Eingemachte geht?
Wie soll man jemanden wirklich ernst nehmen und hilfreiche Tipps geben, wenn der Ausgangsbeitrag schon Ungereimtheiten aufwirft? Schwierig.....
Und zu deiner eigentlichen Frage:
Ich wäre an deiner Stelle froh, wenn er zwar die Arbeitszeit reduziert, aber trotzdem gewillt ist Unterhalt zu zahlen. Wäre es dir lieber, wenn er gekündigt wird und dann gar nicht zahlungsfähig wäre?
Solange er im Betriebsrat ist, ist er sowieso
Unkündbar.
Das ist ein sehr wichtiger Punkt! Dankeschön!
Es ist bei dem, was bisher bekannt ist, schon angekündigt worden, dass es für Mitglieder des BR zusätzlich zu den individuellen Vereinbarungen ,eine Abfindung geben wird.
Da haben die also offenbar schon Pläne geschmiedet, bzw. vorgesorgt.
Deshalb ist aber die Bewertung von "freiwilliger Gehaltsreduzierung" auch strittig.
So wie es sich für Laienaugen erstmal darstellt, müsste er nicht auf so ein Ablösemodell eingehen, wenn er es nicht wollte und würde aber auch keine Kündigung riskieren (z.B. wegen BR).
Geht er nun auf so ein Modell ein, ist das als "Freiwilligkeit" zu ermessen, was dann zur Konsequenz haben könnte, dass er trotz geringerem Realverdient (z.B. 85% seines jetzigen Lohns) , den Unterhalt des fiktiven Einkommens (also aus der Position jetzt) zahlen müsste
Ich hoffe, ich konnte die Situation deutlich machen, es ist schon alles sehr komplex und bestimmt auch nicht pauschal zu beurteilen. Manchmal hat aber jemand anderes sowas selbst schonmal erlebt oder kennt sich gut aus auf dem Gebiet. Deshalb wollte ich unbedingt eure Meinung dazu hören.
Danke Dir für Deine Mithilfe!
"Es ist bei dem, was bisher bekannt ist, schon angekündigt worden, dass es für Mitglieder des BR zusätzlich zu den individuellen Vereinbarungen ,eine Abfindung geben wird."
Na das wäre ja ein dickes Ding. Der BR wäre so ja praktisch geschmiert worden...
Ich bin auch Mitarbeitervertretung und sowas ginge gar nicht. Ja, er ist nicht kündbar, es sei denn der Betrieb schließt komplett.
Das ist tatsächlich eine sehr hilfreiche Information!
Es scheint aber trotzdem nicht pauschal beantwortbar zu sein und sehr von dem genauen Einzellfall abzuhängen.
"Im Übrigen wird die Vereinbarung von Altersteilzeit dann gerechtfertigt sein, wenn sich der Unterhaltspflichtige dafür auf betriebliche, persönliche oder gesundheitliche Gründe berufen kann, die bei einer Gesamtabwägung aller Umstände eine mit der Reduzierung seines Einkommens verbundene Einschränkung seiner Erwerbstätigkeit auch gegenüber dem Unterhaltsberechtigten als angemessen erscheinen lässt...."
Betriebliche Gründe wären hier ja gegeben.
Danke Dir!
Mal ein kurzer Einwurf - wenn ich mich nicht ganz doll irre, darf jemand, der im Betriebsrat ist, nicht gekündigt werden. Das sollte aber nochmal jemand bestätigen, der sich im Arbeitsrecht besser auskennt.
Danke für den Hinweis. Der wurde mir hier bestätigt.
Das ist natürlich wichtig, da als Alternative zu einem "Ablösevertrag" dann ja theoretisch keine Kündigung stehen dürfte. Und eigentlich kann einen doch niemand zwingen, solche Vereinbarungen zu unterschreiben..............
Streng genommen (und aus meiner Laienperspektive!)
Mir ist aber natürlich klar, dass man das alles so pauschal kaum beantworten kann.
Zumal ja auch noch nichts ganz konkret vorliegt.
Wollte mich aber einfach schonmal informieren und eure Einschätzungen hören.
Danke Dir dafür!