Hallo an Alle! Hatte leider in der 14 ssw im Juli diesen Jahres eine Fehlgeburt.
Ich arbeite im Krankenhaus und habe täglich direkten Kontakt mit den Kranken. Allerdings nicht auf einer Kinderstation, sondern in der inneren Medizin.
Leider bin ich Toxoplasmose, Mumps, CMV und Keuchhusten negativ getestet, d.h. nicht immun.
Aktuell bin ich nun wieder in der 11 Woche schwanger.
Während ich in der ersten Ss komplett bis zu meiner Fehlgeburt durchgearbeitet habe bin ich aktuell wegen anhaltender Blutungen schon 5 Wochen krankgeschrieben. Habe auch massivste Schmerzen und kann kaum mehr als 4 Stunden am Stück sitzen ( sonst fängt es wieder an zu bluten).
Meine Betriebsärztin hat mir empfohlen mich weiter krankschreiben zu lassen und mich Zunächst nicht ins Beschäftigungsverbot zu schicken, da ich ja in der Tat komplett arbeitsunfähig bin. Soweit logisch.
Allerdings hat meine Frauenärztin mir berichtet, dass ich über 6 Wochen Krankschreibung Einbußen bezüglich des Mutterschutzgeldes bekommen werde, da ich dann ins Krankengeld rutsche.
Ab nächste Woche versuche ich daher erst mal wieder zu arbeiten. Hab allerdings große Bedenken, daß das schief geht. Erfahrungsgemäß weiss ich von meiner ersten Ss, dass die Richtlinien bei uns im KH für die Schwangerschaft ( keine Skalpelle oder Spritzen benutzen/ Arbeitszeit nur 8,5 h pro Tag) eher lax bis gar nicht umgesetzt werden ( die Kollegen sind genervt wenn sie für mich Blut abnehmen und Punktionen durchführen müssen, Pausenzeiten werden nicht eingehalten und da wir aktuell stark unterbesetzt sind sind auch 8,5 Stunden Arbeitszeit am Tag utopisch ( meist werden es 10 bis 12 Stunden).
Nun also meine Frage: Bezüglich meiner schlechten Erfahrung auf der Arbeit mit Abbruch der vorherigen Schwangerschaft ( wahrscheinlich durch Infekt bei der Arbeit) möchte ich aktuell keine unnötige Gefährdung des Embryos eingehen.
Kann ich also bspw. bei meinem Chef unbezahlten Urlaub für ein paar Wochen nehmen und die Zeit im Elterngeld ausklammern lassen? Dann würden meine Kollegen Ersatz für meine Stelle bekommen und ich hätte das Risiko für den Krümmel reduziert!
Oder ist es besser sich immer wieder krankschreiben zu lassen für die Zeit? ( Das ist für meine Kollegen halt äusserst blöd, weil die keinen Ersatz für mich bekommen und aktuell schon stark unterbesetzt sind).
Oder kann ich, da ich keine Immunität bezüglich der o.g Erkrankungen hab doch damit rechnen doch ein Beschäftigungsverbot zu erhalten und sollte das mal bei meiner Frauenärztin ansprechen?
Möchte den kleinen Krümmel diesmal unter keinen Umständen gefährden, damit es nicht so endet wie letztes Mal. Da ist es mir dann auch egal wenn finanzielle Einbrüche für mich entstehen. Irgendwelche Tips oder Vorschläge vom euch? Weiß grad gar nicht weiter irgendwie....
Grüßle Doro
Unbezahlter Urlaub in der Schwangerschaft- ist sowas sinnvoll?
Ich an deiner Stelle würde keinen unbezahlten Urlaub nur den Kollegen zur Liebe nehmen. Du verzichtest dann auf dein Gehalt deinen Kollegen zur Liebe. Hört sich vlt hart an aber zum Schluss wird dir keiner dafür danken.
Würde das bei der Ärztin ansprechen und ich denke das du einen Beschäftigungsverbot bekommst. Falls nicht, dann weiter krank schreiben lassen oder normal Urlaub nehmen (falls möglich)
Eine Freundin von mir war gegen Röteln nicht immun und hatte nur im Büro mit vielen Menschen zu tun und hat auch ab der 14ssw einen Beschäftigungsverbot bekommen, davor war sie wg. Übelkeit krank geschrieben.
Kann dein Gyn dich nicht genau wegen dieser Apsekte ins BV schicken? Alles andere würde dein Elterngeld mindern!
Wenn du länger als 6 Wochen krankgeschrieben bist wegen Beschwerden, die auf der Schwangerschaft beruhen, bekommst du zwar nach den 6 Wochen „nur“ krankengeld, aber die Zeit, in der du Krankengeld bekommst wird für die Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert. Wenn du unbezahlten Urlaub nimmst, kriegst du gar nichts und der Zeitraum des unbezahlten Urlaubs wird bei der Berechnung des EG mit 0 berücksichtigt. Also Kürzung des EG durch unbezahlten Urlaubs.
Deshalb lieber weiter krank schreiben lassen.
Das Thema unbezahlter Urlaub ist ein sehr heißes Eisen. Hier gibt es auch immer schnell Probleme mit den Sozialversicherungsbeiträgen.
Kann mich da Verena32 nur anschließen.
Das wäre mehr als unvorteilhaft für dich. Wenn die Stationsleitung nichts einhält, gehe zur Pdl ansonsten zur Aufsichtsbehörde.
ich verstehe nicht, warum Du kein Berufsverbot kriegst... --- das klingt, wie wenn das angesagt wäre ... das würde ich an deiner stelle anstreben.
und ja: bloß keinen unbezahlten Urlaub nehmen. Und ja: bloß nicht ins Krankengeld rutschen ... versuche alles, das du nicht in diese beiden Fälle rutscht...
ich verstehe nicht, warum Du kein Berufsverbot kriegst... --- das klingt, wie wenn das angesagt wäre ... das würde ich an deiner stelle anstreben.
Da bekomme ich echt Magenkrämpfe!
1. Heißt das Beschäftigungsverbot, ein Berufsverbot ist was völlig anderes!
2. Was meinst du mit anstreben?! Das ist kein Wunschkonzert. Der AG ist für die Einhaltung der Gesetze zuständig. Kann er das nicht, muss sie sich an die Aufsichtsbehörde wenden.
Im Berufsverbot bekommt man kein Geld, warum sollte die TE so etwas anstreben?!
Vielen Dank für die vielen Antworten!
Ich werde als erstes mal schauen ob ich mit meinen Kollegen eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ( pünktlich heimgehen etc) erwirken kann. Wenn das klappt werd ich ab nächste Woche versuchen wieder zu arbeiten. Wenn ich allerdings anhaltend blute, mach ich nochmals nen Termin mit der Betriebsärztin. Die wiegelt mich nämlich immer nur telefonisch ab und will keinen Termin mit mir vereinbaren. Dann kann ich ihr evtl auch nochmal alles genauer darlegen.
Die Idee mit dem unbezahlten Urlaub lass ich erstmal sein.
Vielen Dank nochmal für die Ratschläge! Ihr seid spitze!
Grüßle Doro
Deinen Kollegen darfst solch eine Verantwortung nicht aufbürden! Das ist Sache des AG. Er muss dafür sorgen.
Hallo,
wurde schon viel geschrieben, Krankengeld wegen schwangerschaftsbedingten Krankheiten wird ausgeklammert, du hast also nicht weniger Elterngeld. Unbezahlter Urlaub ist quatsch. Die Betriebsärztin scheint nicht sehr kompetent zu sein. Lass dir lieber von deiner Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot ausstellen!
LG
Zur beruflichen Situation kann ich dir nichts sagen, aber zum Geld.
Und zwar kannst du die Krankengeld-Monate für's Elterngeld ausklammern lassen. Dann brauchst du nur eine formlose Bescheinigung, dass es eine ss-bedingte Krankschreibung war.
Für's Mutterschutzgeld gilt das Gleiche. Auch hier darf dir durch Ausfälle aufgrund der SS nichts gekürzt werden.