Hallo zusammen,
mein Freund und ich beantragen beide Elterngeld. Wie ist das mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld, ich lese häufig, dass die ersten 2 Monate Elterngeld bei der Mutter automatisch mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet werden und die Mutter somit eigentlich nicht 12 Monate Elterngeld bekommt, sondern nur 10 (angenommen der Mann beantragt 2 Monate).
Passiert das auch, wenn der Mann für die Lebensmonaten 1 und 2 Elterngeld beantragt und die Mutter erst ab dem Lebensmonat 3? Hat die Mutter dann Elterngeld bis Lebensmonat 14 und bekommt also 12 Monate Elterngeld?
Insgesamt hätte man dann ja 2 Monate mehr tatsächliche Geldauszahlung.
Die 2. Frage, die sich mir stellt, geht um die Elternzeit. 3 Jahre Elternzeit, soweit ist es klar. Ein Bekannter meinte, es wäre von Vorteil, wenn man nach dem Mutterschutz, also 8 Wochen nach Geburt ein paar Tage Urlaub nimmt und erst dann Elternzeit. Dann würde sich die Elternzeit nach hinten verlängern. Das leuchtet mir noch nicht ganz ein.
Gibt es hier jemanden, der mir die beiden Fragen beantworten kann?
Danke und Grüße
Knoten im Kopf-Elterngeld
Dein Mutterchaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Das passiert immer, egal wie man es dreht und wendet.
Das mit dem Urlaub habe ich so noch nicht gehört. Elternzeit kann man ja immer auf volle Monate ab Geburt beantragen. Wird der Krümel z.B. am 16.02 geboren, kannst du Elternzeit immer ab dem 16. und bis zum 15. des Folgemonats nehmen. Daher leuchtet mir das mit den paar Urlaubstagen nicht ein ...
"Elternzeit kann man ja immer auf volle Monate ab Geburt beantragen"
Das ist nicht richtig. Eltergeld beantragt man für Lebensmonate. Elternzeit kann man in beliebiger Länge beantragen, zB 5 Monate und 3 Tage, wenn einem der Sinn danach steht.
Vg Isa
Mit dem 1. Hast Du recht, Du bekommst, wenn Du vorher gearbeitet hast, bis 8 Wochen nach Geburt noch Gehalt, das ist ja der gesetzliche Mutterschutz. EG beginnt dann ab der 9. Woche nach Geburt. Es kommt also nicht zum 1. Des Monats sondern zum Geburts- Tag. Das EG bekommst Du bis zum 1. Geburtstag des Kindes, also 10 Monate lang. Dein EG verlängert sich nur, wenn Du EG Plus beantragt hast, dann verringert sich der Monatliche Betrag.dein Mann kann die ersten 2 Monate EZ nehmen und bekommt dann EG (der hat ja keinen Mutterschutz), auswirkungen auf Dich hat es meines Wissens aber nicht! Zwischen MS und EZ Urlaub zu nehmen macht z. B. Dann Sinn, wenn man nach der EZ mit weniger Stunden oder gar nicht mehr anfangen will zu arbeiten.
Zitat der Elterngeld Stelle :
Lebensmonate des Kindes, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen oder ähnliche Leistungen aus dem Ausland erhält, gelten automatisch als von ihr für Elterngeld beantragte Lebenmonate. Die davon betroffenen Lebensmonate des Kindes müssen zwingend von der Mutter für Elterngeld beantragt werden. Insofern ist die freie Verteilung der Monatsbeträge unter den Eltern bei Müttern mit Anspruch auf Mutterschaftsleistungen eingeschränkt.
Als Mutter MUSST du also die ersten 2 Monate als Basiselterngeld beantragen.
Das mit dem Urlaub - da versteh ich den Denkansatz nicht. Na klar wenn du nach dem Muschu Urlaub nimmst, beginnt dementsprechend später deine Elternzeit und endet später. Das heißt aber nicht das einem dann mehr Elternzeit zusteht.
Im Gegenteil, musst du gar aufpassen wenn du direkt Basiselterngeld beantragst. Den es wird ja dann vermutlich bezahlter Urlaub sein und dieser wird dann an dein Elterngeld angerechnet. Dann bekommst du im schlechtesten Fälle weniger Geld.
Wenn Du Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast, wird dieses angerechnet. Allerdings wirklich ab Datum, nicht ab Monat. Deswegen sollte auch das Elterngeld für Deinen Partner clever beantragt werden! (Nicht ab 01.xx.xx, sonder ab Geburtstag.xx.xx) Lass Dich dazu bei der Elterngeldstelle beraten (oder recherchier ausgiebig selbst) - das ist echt kompliziert & spart dem Staat viel Geld, wenn man es "nicht richtig" macht!