Beschäftigungsverbot in Elternzeit wegen erneuter ss

Hallo,

habe im Mai mein 1. Kind bekommen. Bin jetzt erneut ungeplant schwanger...
Elternzeit habe ich 2 Jahre genommen, elterngeld 1 jahr. Wollte nämlich im Mai wieder arbeiten gehen.
Die Frage ist jetzt, falls man direkt ein Beschäftigungsverbot bekommt, also dass man erst gar nicht ab Mai arbeiten gehen kann, wie sieht das finanziell aus?
Bekommt man dann überhaupt Geld weil ja theoretisch noch das 2. Jahr elternzeit besteht? Oder könnte man das 2. Jahr vorher zurückziehen und dann erst den Arbeitgeber von der erneuten Schwangerschaft erzählen?

Liebe Grüße und schon mal vielen Dank 😏

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Du bekommst nur ein BV wenn du arbeiten würdest. Hast du also zum Mai 2020 einen Vertrag unterschrieben könntest du ab da dann ggf ein BV und das vereinbarte Gehalt bekommen.

Elternzeit verkürzen geht nur mit Zustimmung des AG.

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Ok, danke
Aber der gibt mir doch für Die Zeit keinen neuen Vertrag. Oder muss er?
Steh ich dann ohne Geld da?
Würde dann ja auch im muschu nichts kriegen, oder?

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Wenn noch nichts fest abgesprochen/unterschrieben ist funktioniert das natürlich nicht.

Aber im Mutterschutz bekommst du zusätzlich zum Mutterschaftsgeld noch den vollen AG-Zuschuss, wenn du dann die laufende Elternzeit für den neuen Mutterschutz beendest.

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Selbst wenn du ganz am Anfang bist, gehst du im Mai in Mutterschutz. Wann bzw. warum willst du denn da arbeiten?

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Wo steht denn, dass sie im Mai in den Mutterschutz geht??

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Sie ist jetzt erneut schwanger...... bissel rechnen reicht dafür. Wenn sie schon weiter ist, dann beginnt der MuSchu früher. Das sie dafür ihre Elternzeit beenden kann/sollte hast du ihr ja erläutert.

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Du beendest deine Elternzeit bei deinem AG zum Beginn des Mutterschutz, und erhälst dann erneut Mutterschaftsgeld. Für dein neues elterngeld werden zwölf Monate vor dem Mutterschutz ausgeklammert. Alles davor wird zur Berechnung herangezogen. Du solltest dich aber am besten noch mal bei deiner zuständigen Stelle erkundigen.