ALG nach Elternzeit?

Hallo, ich habe nach einer 2 jährigen Elternzeit 10,5 Monate gearbeitet bis mein Vertrag zu Ende war. Ist es richtig, dass ich jetzt keinen Anspruch auf ALG habe. Bin da etwas traurig drüber, über ein Jahrzehnt zahlt man Höchstbeitrag, um für den Fall der Fälle abgesichert zu sein, dann bekommt man ein Kind und alles verfällt?
Wem ging es auch so? Wer kennt sich aus? Lohnt sich ein Widerspruch?

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Hallo.

Und wieso solltest du keinen Anspruch auf ALG haben?
Wer sagt das?

LG

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Arbeitsagentur hat Antrag abgelehnt, weil ich nicht 12 Monate in den letzten 2Jahreen gearbeitet habe! Ich muss noch sagen, das zweite Jahr habe ich auf meinen 6jährigen laufen lassen, habe mich natürlich um alle Kinder, auch das 1jährige gekümmert! Habe jetzt gelesen, dass das Kind unter 3 sein muss!?

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Das ist Unsinn! Du warst ja in Elternzeit - DESWEGEN hast du ja die beiden Jahre nicht gearbeitet. #gruebel
Natürlich steht dir ALG zu, sofern du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.#kratz

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Das ist nicht richtig.

Durch Elternzeit erwirbst du ja neuen Anspruch.

Die sollen dir mal den entsprechenden Paragraphen zeigen!

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Ich sei in den letzten 2 Jahren nicht 12 Monate versicherungspflichtig gewesen P. 142 und 143. Dann wäre ich doch theoretisch auch nicht krankenversichert gewesen, das war aber nicht so.
Doch selbst wenn die 12 Monate auf den Großen nicht zählen, hatte ich davor doch noch 1,5 Monate für den Kleinen Elternzeit, also innerhalb der 24 Monate.
Ich lege jetzt Widerspruch ein!

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Ja, das widerspricht sich ja...

Hast du denn einen Bescheid bekommen vom Arbeitsamt? Ohne Bescheid kannst du ja keinen Widerspruch einlegen und das konnte ich irgendwie nicht rauslesen.

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Warst du vor den 2 Jahren denn versicherungspflichtig angestellt?
Falls ja, hast du einen Anspruch, da dann die Elternzeit als versicherungspflichtige Zeit gilt. Dann hast du aber auch nur einen Anspruch in dem Maße, in dem du deine Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst.
Falls nein, hast du keinen Anspruch.

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Ich bin seit 15 Jahren bei demselben Arbeitgeber gewesen! Habe ein Jahr Elternzeit auf das Neugeborene gemacht und das zweite Jahr auf den größeren Bruder, damals 6. Das habe ich so gemacht, um die Elternzeit für den Kleinen aufzuheben. Danach war nach 10,5 Monaten mein Vertrag zu Ende.

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Ich habe mich fristgerecht bei der Arbeitsagentur gemeldet und regelmäßig Termine bei meiner Beraterin.

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