Hallo ihr lieben,
Wir sind gerade etwas durcheinander. Unzwar sind wir gerade dabei, Elternzeit bzw Vaterschaftsurlaub beim dem AG von meinem Mann zu beantragen. Jetzt sind wir uns aber nicht sicher ob wir gleichzeitig Elterngeld für diese 2 Monate bekommen indem wir beide daheim bleiben? Also ich bin ja dann nach meiner Mutterschutz eh zu Hause, mein Mann würde dann aber auch daheim bleiben wollen. Kriegen wir dann beide Elterngeld? Stimmt das so? Sorry für die Dummheit :))))
Lg
Elterngeld, völlig überfordert
Ja, ihr könnt beide parallel Elterngeld bekommen!
Es heißt auch beim Mann Elternzeit und nicht Vaterschaftsurlaub.
Und es heißt "und zwar"...
Da steht ja auch 'Elternzeit bzw Vaterschaftsurlaub', ich habe dieses Wort auch dazu geschrieben weil viele umgangssprachlich immernoch es so nennen. Und danke, ups richtiger geschrieben - Danke - für die Verbesserung meiner Grammatik. War ja jetzt wirklich sehr wichtig.
Was unwichtiger war, war die Antwort meiner eigentlichen Frage, Danke auch dafür.
Ihr habt gemeinsam Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Die dürft ihr untereinander aufteilen, wie ihr wollt, maximal jedoch 12+2, 13+1 geht nicht mehr. Die Monate könnt ihr zusammen, hintereinander oder immer wieder abwechselnd nehmen.
Auf Elterngeld plus gehe ich jetzt nicht weiter ein, da ihr euch anscheinend für Basiselterngeld entschieden habt 😊
Danke für deine Antwort :))
Also ich würde Elterngeld Plus beantragen wollen für 24 Monate. Und mein Mann würde 2 Monate nehmen wollen. Geht das dann so in Ordnung?
Lg
Also ich Elterngeld Plus für 24 Monate und mein Mann Basiselterngeld für 2 Monate
Deine beiden Monate Mutterschutz werden dir als Basis EG angerechnet. Somit bleiben dir nur noch 22 Monate EG Plus. Ich hatte insgesamt Anspruch auf 20 Monate, da mein Mann zwei Monate Basis EG erhalten hat. Diesmal habe ich es jetzt schon mal ausgetestet im Antrag. Er bleibt dieses mal drei Monate daheim und ich habe dann nur insgesamt Anspruch auf 19 Monate.
Blöd wird es nur, wenn dein Kind bspw eine Woche zu früh kommt und dein Mutterschutz somit bis in den dritten Lebensmonat hineingeht. Dann muss nämlich auch für den noch Basiselterngeld beantragt werden und es blieben nur noch 9 Monate zum Splitten und keine zehn.
@crazy-ivi: deine Rechnung klingt für mich komisch. Warum kamst du beim ersten Kind "nur" auf 20 Monate oder hattest du mehr als 2 Monate Basis EG? Auch wenn dein Mann beim zweiten Kind drei Monate nimmt, du durch Mutterschutz im Idealfall zwei Basis EG Monate nehmen musst, bleiben doch 9 zum Splitten für dich übrig ? Und 18+2=20?
Wenn dein Mann kein Elterngeld beantragt hätte, dann hättest du trotzdem nur 20 Monate Elterngeld Plus gehabt + die zwei Monate Basiselterngeld. Mehr geht auch garnicht (außer man ist alleinerziehend)