Teilzeit in Elternzeit, wann bescheid geben?

Hallo Ihr Lieben. Ich habe vor 3 Jahre Elternzeit zu nehmen, jedoch ab dem 23 Lebensmonat ( Ende elterbgeld) mit reduzierter Stundenzahl im 3. Jahr elternzeit zu arbeiten. Muss ich das jetzt dann schon in dem Brief über die Elternzeit mit angeben. Also quasi ich nehme elternzeit für 3 Jahre bis 11.02.2023 (et12. 02.2020) möchte aber gerne von der teilzeit in elternzeit Gebrauch machen und mit reduzierter Stundenzahl Summe xy ab dem 11.02.2022 wieder geplant werden. Oder nur das mit der elternzeit und dann einfach 2 monate vorher bescheid geben das ich schon eher zurück komme und auf teilzeit in elternzeit möchte?

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Das musst du mit deinem AG klären wie er das möchte. Natürlich je eher bescheiden geben, desto mehr Chancen, dass das auch klappt. Der AG will ja auch planen.

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Der kannte das leider noch garnicht. Weder meine BL noch die Betriebsrätin. Sie sagte was von Brückenteilzeitgesetz. Aber das hat ja damit nichts zu tun. Habe am Dienstag jetzt auch einen Termin bei der Awo um einfach Rechtlich richtig zu sein.

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Du kannst bei Teilzeitarbeit in Elternzeit deine stundenzahl auf jeden Fall frei wählen, nur deren Verteilung nicht. Da kann der AG mitreden, wenn ihm dein Vorschlag nicht passt. Ich hab’s auch gleich vorm Mutterschutz gesagt wie ich wiederkommen möchte und mir das schriftlich geben lassen. Einfach dass ich was in der Hand hab. Aber theoretisch kann man das auch zum Zeitpunkt der Rückkehr klären.

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Elternzeit:
Ich würde erstmal 2 Jahre anmelden. Wenn Du spätestens 7 Wochen vor dem 2. Geburtstag weißt, dass Du auch noch das dritte Elternzeitjahr benötigst, dann kannst Du das dann noch anmelden. Wer weiß, was in den nächsten Jahren passiert. Vielleicht ein zweites Kind etc.

Arbeit:
Je nach Betriebsgröße hast Du Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit. Du musst es 7 Wochen vor Beginn spätestens beantragen. Du darfst bis zu 30 h pro Woche in der Elternzeit arbeiten. Bei den Arbeitszeiten hat der AG ein Mitspracherecht. Daher würde ich frühzeitig mit dem AG sprechen.
Endet die Elternzeit, dann lebt Dein alter Vertrag auf. Möchtest Du langfristig weniger arbeiten,vdann musst Du 3 Monate vor Beginn den Teilzeitantrag einreichen, ggf. befristet, damit Dein Vollzeitvertrag nicht weg ist.
Betreuung des Kindes muss leider sehr früh geklärt werden!

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Du musst das nicht jetzt schon ankündigen, sondern 7 Wochen bevor du beginne willst beantragen.

Deinem AG hilft es natürlich, wenn du jetzt schon mal lose ankündigst, dass du im 3. Jahr gerne Teilzeit in Elternzeit arbeiten würdest (und den genauen Antrag dann zu gegebener Zeit stellst). Über genaue Eintrittsdaten und Stundenzahl würde ich jetzt noch kein Wort verlieren, wer weiß ob du dann doch früher/später mehr/weniger arbeiten willst. Das weiß man ja vorher alles nicht.

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Ich wollte erst 2 Jahre nehmen und nach der Frühgeburt meiner Zwillinge hab ich dann 3 Jahre genommen (kann wegen Zwillinge insgesamt 6 Jahre nehmen) und hab mit reingeschrieben, das ich evtl schon früher Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte. Hab das dann früh genug mit meinem BL nochmal besprochen und arbeite seit dem die beiden ca 20 Monate sind Teilzeit in Elternzeit