Rechtliche Frage

Hier geht es jetzt nicht um mich sondern um ne Freundin.
Sie ist jetzt schon seit April krankgeschrieben weil sie einen Unfall mit ihrem Auge hatte. Nun hat sie auch positiv getestet. Sobald der Arzt es bestätigt hat wird sie ins BV geschickt. Jetzt fragt sie sich wie das läuft auch wegen dem Elterngeld später. Muss der Ag sie dann wieder weiterzahlen oder bleibt sie im Krankengeld?

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So lange sie krankgeschrieben ist kann sie kein BV bekommen und bekommt weiter Krankengeld.

AU hat Vorrang vor BV.

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Hallo, ich hatte auch den selben Fall, dass ich wärend meiner AU BV bekommen habe. Meine AU wäre noch eine Woche gegangen, aber sobald ich das BV bekomm habe galt auch das BV. Das Elterngeld rechnet sich ja über die letzten 12 Monte wenn ich mich nicht täusche? Also wird es etz mimimal weniger :)

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Danke für die Antworten. Hilft schon mal weiter

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Achja und mit dem BV gilt natürlich wieder das normale Gehalt. Meine Krankenkasse hatte sich sehr gefreut darüber, das sie nicht mehr zahlen mussten..

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Die müsste die AU nur angeben wenn sie ins Krankengeld rutscht ansonsten ist es völlig irrelevant für das Elterngeld.

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Wenn sie ins BV kommt, bekommt sie des Durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Monate VOR dem Krankengeld.
Sie bekommt das Geld vom Arbeitgeber ausbezahlt, dieser holt es sich aber von der Krankenkasse zurück.

LG Sonnenblumenkerne mit Krümeline 29.SSW (seit der 5.SSW im BV)