Hallo ihr Lieben,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Wir haben folgendes „Problem“:
Wir haben geheiratet und würden gerne von 1/1 bzw 4/4 auf SK 3/5 umsteigen.
Nun habe ich gehört, dass man fürs Elterngeld die SK aber 7 Monate vor der Geburt gewechselt haben muss, damit es maßgeblich ist.
Kann das also stimmen, dass wir steuerlich mit 3/5 veranlagt werden können, das Elterngeld für mich (nur ich gehe in EZ für 24 Monate) aber mit SK 1 berechnet wird?
Wir sind etwas verwirrt 😁
Kann uns jemand helfen weil er das selbst schon hatte?
Vorab lieben Dank an euch 🍀
Steuerklassenwirrwarr Elterngeld nach Hochzeit
Die fürs Elterngeld relevante Klasse muss nicht sieben Monate betragen. Sondern den relativ längsten Teil. Das kann bei Heirat der Fall sein (3, 4, 5 Monate als Beispiel). Daher kommt es nun auf die genauen Daten an. Wann ist der Geburtstermin, wann die Hochzeit?
Geheiratet haben wir am 15.10.19 und die kleine kommt am 24.01.20 geplant auf die Welt, kann sich natürlich verschieben.
Dachte die 7 Monate beziehen sich auf den Geburtstermin, alles danach ist dann quasi „zu spät“ zum wechseln der SK...
Dann ist zumindest eine Elterngeldoptimierung durch die Kombination 5/3 (nicht 3/5!) nicht mehr möglich. Zur Situation nach der Geburt ist bereits die Antwort da, siehe anderer Post.
"Kann das also stimmen, dass wir steuerlich mit 3/5 veranlagt werden können, das Elterngeld für mich (nur ich gehe in EZ für 24 Monate) aber mit SK 1 berechnet wird?"
Klar, das ist ja durchaus recht oft der Fall. Wer bis zur Geburt SK 1 bzw. 4 hatte, dann berechnet sich das EG natürlich auf Basis dessen dann. Nach der Geburt kannst du ja 3/5 machen, ändert an deinem Elterngeld natürlich nix, weil EG keinem Lohnsteuerabzug unterliegt (aber steuerprogressiv wirkt, was in den meisten Fällen dann zu einer deutlich geringeren Erstattung oder Nachzahlung führt, da der Lohnsteuerabzug bei einem Verdiener mit SK 3 zu gering ist, wenn der andere Partner Lohnersatzleistungen wie EG bezieht)