Hallo,
und zwar ist mein Kind 3 Monate alt.
Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, ein Jahr bekomm ich Elterngeld.
Ich arbeite in der Pflege und wurde gleich ins BV geschickt in der Schwangerschaft.
Nun meine Frage, was passiert, wenn ich erneut schwanger werde in der Elternzeit?
Wie sieht das finanziell aus?
Bekomm ich dann noch weniger Elterngeld fürs nächste Kind? Da es ja von den letzten 12 Monate angerechnet wird!?!
Oder ist es besser, arbeiten zu gehen und dann wieder schwanger zu werden!?!
Lg
Wer kennt sich aus!?!
Also wenn du innerhalb des ersten Jahres nochmal entbindet, also quasi jetzt nochmal sofort schwanger wirst, bekommst du das selbe elterngeld wie jetzt. Also soviel ich weiß. Lg
Soweit ich weiß werden die 12 Monate mit Basis Elterngeld ausgeklammert, die Monate danach mit 0 Euro aber mitgerechnet. Je nachdem wann das zweite Kind geboren wird zählen also eventuell auch Monate von vor der ersten Geburt dazu. LG
Wäre durchaus besser, wenn du arbeiten gehst.
In der Elternzeit bekommst du ja nichts, auch wenn du schwanger wirst.
Du könntest Teilzeit in Elternzeit im 2. Jahr arbeiten, dann hättest du Gehalt, welches fürs Elterngeld zählt
Kleiner Tipp, wenn du Basis Elterngeld beantragt hast, lasse dir die letzten beiden Monate umwandeln zu elterngeld plus, da dann 14 Monate ausgeklammert werden, sonst nur 12, so laut meiner Elterngeldstelle. Falls du denn planst direkt wieder schwanger zu werden
Hallo, du hast quasi 3 Optionen um das Maximum rauszuholen:
1. Sofort wieder schwanger werden, sodass die 12 Monate ausgeklammert werden und der alte Verdienst wie beim ersten Kind angerechnet wird (wobei das natürlich nicht so planbar ist)
2. Nach 12 Monaten wieder voll arbeiten gehen, sodass die Monate vor und nach der Elternzeit angerechnet werden können
3. Nach den geplanten zwei Jahren (oder früher/später) wieder für ein volles Jahr arbeiten gehen, sodass wieder die 12 Monate nach der 1. Elternzeit/vor der 2. Elternzeit angerechnet werden
BV-Zeit zählt dabei wie arbeiten gehen, allerdings kannst du nicht die Elternzeit abbrechen und dafür sofort ins BV gehen - zumindest würden die wenigsten Arbeitgeber das mitmachen