Hallo an alle!
Ich bin neu hier,und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgende Situation:
Mein Partner und ich erwarten nächstes Jahr Nachwuchs. Er hat bereits ein Kind, für das er unterhalt bezahlt. (Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, Titel vom Jugendamt liegt vor).
Da ja ein weiteres kind hinzukommt, müsste ja der unterhalt geändert bzw neu berechnet werden, da er bei 2 Kindern unter seinen Selbstbehalt käme, und es somit eine Mangelfall Berechnung wäre.
Daher folgende fragen:
1) wann muss dem Jugendamt mitgeteilt werden das ein weiterer unterhaltsberechtigter hinzukommt (muss dies bereits vor der Geburt erfolgen, damit auch rechtzeitig neu berechnet werden kann?)
2) brauchen wir hierfür irgendwelche Unterlagen,wenn ja welche? (Z.b. Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung) denn sonst könnte ja jeder kommen und sagen ich hab noch ein kind, oder?
Noch kurz zur Erklärung
Wir haben mit dem zuständigen Jugendamt leider alles andere als gute Erfahrungen gemacht. Mein Lebensgefährte musste gesundheitsbedingt die Arbeit wechseln, hat dann weniger verdient und da wollten wir bereits eine Änderung,da er hier (zumindest mit dem Einstiegsgehalt) ebenfalls schon unter seinen Selbstbehalt kam. Da hieß es ja das wäre überhaupt kein Problem,er müsse lediglich vom arzt ein schreiben beilegen das dies bestätigt. Nach monatelangen warten hieß es dann seitens des Jugendamtes sinngemäß da haben sie Pech, aber vllt können sie ja noch anderweitig arbeiten, dann haben sie ja ihren Selbstbehalt.
Er bezahlt immer pünktlich und zuverlässig seinen unterhalt, sogar wenn er stempeln muss im Winter und nur alg 1 zur Verfügung hat, bezahlt er trotzdem vollen unterhalt, Mehrarbeit ist eben aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, also bitte nicht denken er will keinen unterhalt zahlen oder so.
Frage zum Thema Unterhalt
Da hilft der Gang zum Anwalt oder ihr könntet mal zum Kinderschutzbund/Diakonie/Charitas. Die arbeiten oft eng mit dem JA zusammen und können auch vermitteln, falls es Probleme gibt :)
Ich weiß nur von meinem Papa (2 Kinder in 1. ehe und 2 in 2. ehe), dass er weiterhin vollen Unterhalt für die ersten beiden Kinder zahlen musste, obwohl wir kamen. Aber vllt hat sich das inzwischen geändert.
Danke für deine Antwort.
Weist du zufällig wann das gemeldet werden muss und ob oder welche Unterlagen das Jugendamt da braucht?
Nein das weiß ich leider nicht. Aber können die dir bei den Beratungsstellen sicher sagen :) falls ihr nicht sofort beim JA selbst nachfragen wollt.
Die düsseldorfer tabelle ist erstmal für 2 kinder ausgelegt.
Unterhalt würde also theoretisch der selbe bleiben.
Das einzige wäre dann der Selbstbehalt der zu beachten wäre.
Kommt ihr unter den Selbstbehalt ist es immer sicherer sich an einen Anwalt zu wenden.
Dafür gibt es u.a Beratungshilfe wenn das geld knapp ist.
Rechtlich gesehen muss man aber alles in seiner macht stehende tun um zumindest den mindestunterhalt zu bezahlen so Unrecht hatte das JA da nicht.
Wie das im Einzelfall und bei euch gesundheitlich ist kann euch nur ein Anwalt sagen.
Lg
Jetzt bin ich etwas verwirrt. Mir wurde es so erklärt,das die DD Tabelle für 2 unterhaltsberechtigte ausgelegt ist, was nicht zwingend 2 Kinder sind, sondern auch 1 kind und dessen Mutter sein können und das ganze dann so abläuft
Fall 1: Mutter arbeitet und verdient genug, hat also keinen Anspruch vom Kindesvater für sich selbst unterhalt zu bekommen sondern nur für das Kind.
Fall 2: Kindsmutter verdient nicht genug, und der Mann müsste für Kind und kindsmutter unterhalt bezahlen
Bei zweiten Fall würde unterhalt für kindsmutter der unterhalt für sich selbst wegfallen, weil eben Kinder an erster Stelle stehen.
Leider erhält man aber überall andere Auskünfte,was es echt schwer macht...
Ganz vergessen, das einzige wo sich alle einig sind ist das die DD tabelle nicht gesetzlich bindend ist sondern lediglich einen Richtwert darstellt
Ich kenne mich damit nicht aus, würde aber einfach direkt beim Jugendamt selbst anfragen, wann die Mitteilung erfolgen muss und welche Unterlagen benötigt werden, die werden dir ja wahrscheinlich noch am besten Auskunft geben können.
Darauf allein wollten wir uns ungern verlassen da wir wie gesagt bereits mehrfach falsche Auskünfte vom zuständigen Jugendamt bekommen haben. Deshalb habe ich auch hier nochmal nachgefragt ob da evtl jemand Erfahrungen hat :)