Ich frage, für einen Freund und wäre, dankbar für Antworten....
Ich würde jetzt mal sagen, dass Er es ist muss, weil er ja keine Erbe besitzt, wo keine Erbe auch keine Erbschaftsteuererklärung, nun kenne ich mich aber auch nicht so wirklich damit aus, da ich auch nicht weiss, wie das vom Nachlassgericht Gehand habt wird Bezüglich Finazamt, ob das Nachlassgericht überhaupt die Ausschlagung gegenüber dem Finanzamt meldet bzw überhaupt melden muss
Muss man eine Erbschaftsteuererklärung abgeben beim Finanzamt, obwohl man bereits das Erbe aus geschlagen hat?
Warum lasst ihr euch nicht mal von einem anständigen Notor beraten? Bei so speziellen Fragen würde ich nicht auf ein FAMILIEN- Forum im Internet vertrauen.
Hallo,
Ruf doch beim Finanzamt an und frage, ob sie in diesem Fall eine Steuererklärung benötigen. Dann hast du die Antwort aus erster Hand.
Liebe Grüße, c
Also, ich habe einmal (beim Notar) ein Erbe ausgeschlagen. Da habe ich nix beim Finanzamt angegeben.
Was hätte ich denn konkret angeben sollen? Ich habe ja nichts bekommen. Ich habe ja ein Erbe ausgeschlagen. Es gibt darüber auch keine weiteren Unterlagen, außer der Urkunde des Notars. Es gibt keine konkreten Zahlen, was der Besitz (bei mir war das damals ein renovierungsbedürftiges, vermietetes Mehrfamilienhaus) wert sein könnte.
Ich würde mich da nochmal absichern lassen bei einem Anwalt, der sich damit auskennt (z.B. https://www.radrwieland.de/erbschaftsteuerrecht/ da sind auch Pressemitteilungen vom Bundesverfassungsgericht zu finden)
Sicher ist sicher, weil man beim Finanzamt nie weiß. Ich lass mir bei Aussagen gerne alles schriftlich bestätigen, weil dann ist man auf der sicheren Seite.
Aus dem Bauch heraus würde ich halt auch sagen, dass du nichts angeben musst, da nichts da ist. Ansonsten vielleicht den Wisch wo drauf steht, dass du ausgeschlagen hast, bei der nächsten Steuererklärung beilegen... tut ja nicht weh? Aber das ist halt ne Sache, wo wir dich rechtlich auch nicht beraten dürfen.