Benötige dringend Info bzgl. Beantragung Teilzeit während Elternzeit

Hallo,

ich hoffe, hier kann mir jemand konkret und neutral info geben.

Ich werde am 30.10 voraussich. Per KS entbinden.
- Mein Elterngeld beantrage ich für 12 Monate (also bis Oktober 2020)
- Arbeiten würde ich und MÜsSTe ich aus finanziellen Gründen auf jeden Fall nach 14 Monate (2 Monate würde ich NULL Gehalt beziehen) und möchte somit ab 01.01.2021 wieder anfangen auf TZ
- als Tipp habe ich nun die Info erhalten, Elternzeit für 24 Monate oder halt 26 Monate zu
Beantragen und angeben, dass ich ab dem 14. Monat 30 Stunden TZ bis zum
Ende der EZ arbeiten möchte. So habe ich Option nach den 24/26 Monaten wieder in mein Vollzeitjob einzusteigen.

Den Antrag auf Elternzeit und TZ würde ich in den nächsten Tagen in einem abgeben.
Mein Problem Bzw. Meine konkrete Frage wie folgt:

Ich weiß, dass es wohl schwierig ist, meinen Wunsch auf TZ während der ET abzulehnen, jedoch ist es ja trotzdem möglich. Wenn ich aber in meinen Schreiben die 24 Monate EZ, MUSS ich dann 24 Monate daheim bleiben? Dann hätte ich ein Problem da ich ja 12 Monate dann KEIN Gehalt bekomme.

Also meine EZ würde ich natürlich davon abhängig machen ob ich nach 14 Monate TZ arbeiten kann oder nicht. Ansonsten muss ich halt EZ NUR für 14 Monate beantragen und hätte dann halt die Vorteile während der EZ nicht. Ich hoffe, dass mein Problem verstanden wurde?

Über eine Rückmeldung freue ich mich! LG

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Ich habe nach der Geburt meiner Zwillinge 3 Jahre elternzeit angemeldet und mitgeteilt das ich evtl schon früher in Teilzeit während der Elternzeit zurück komme. Ich habe elterngeld plus beantragt und bin nach 20 Monaten dann Teilzeit arbeiten gegangen und werde noch die anderen 3 Jahre hinten dran hängen

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Wenn TZ in EZ von deinem jetzigen AG abgelehnt wird, darfst du auch woanders arbeiten.

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Meiner Information nach muss dein AG deinem Erstantrag auf elternzeit zustimmen bzw diesen akzeptieren, auch wenn du angibst, dass du nach einer gewissen Zeit in tz wieder arbeitest.
Eine Änderung der elternzeit kannst du nachträglich einreichen, diese kann der AG jedoch ablehnen.

Wenn du nun also beantragst, dass du 14 Monate ez machst und anschließend 12 Monate tez, dann sehe ich da kein Problem. Aber informiere dich doch bei deinem AG in der Personalabteilung, das ist i. D. R. Der beste Weg.

Liebe Grüße

Bonnie

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Natürlich kann der AG die Tz ablehnen, das sind auch zwei unterschiedliche Sachen.

Elternzeit meldet man an(kann nicht abgelehnt werden) und die TZ muss man beantragen! Ein Antrag kann abgelehnt werden.

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Also:

Die Anmeldung der Elternzeit bitte erst nach der Geburt abgeben, da du dann erst die Daten kennst und verbindlich anmelden kannst. Sonst müsstest du es eh nochmal machen, also doppelt Arbeit.

Die TZ in Elternzeit kannst du entweder direkt beantragen oder später 7 Wochen vor geplantem Beginn. Lehnt dein AG ab, so muss er dies innerhalb von 4 Wochen nach Antragsstellung schriftlich tun. Tut er dies nicht gilt dein Antrag als genehmigt wie gestellt(also unbedingt genaue Stundenanzahl und -verteilung reinschreiben!).

Lehnt er fristgerecht ab, dann MUSS er dir erlauben, woanders TZ in deiner Elternzeit zu arbeiten und mit dieser schriftlichen Ablehnung kannst du auch während deiner Elternzeit ALG I beantragen, sofern du keine Arbeit so schnell findest.

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Hey, danke für eure Rückmeldung. Genau das ist aber mein Problem. Mir geht es um die Beantragung der EZ! Mir bringt weder Arbeitslosengeld was noch möchte ich wo anders für 30 Stunden während meiner EZ arbeiten. Das würde heißen, dass wenn ich pokere und EZ für 24 Monate inkl. Dem Wunsch TZ ab dem 14. Monate zu nehmen dann bleibe ich Ggfs auf den 24 Monaten „sitzen“.
Dann bleibt mir nichts anderes übrig als direkt nur 14. Monate EZ zu beantragen und dann die Arbeitszeit bzgl. Der Rückkehr in Ruhe zu regeln.

Arbeiten muss ich so oder so ab dem 14. Monat, geht nichts anders (finanziell gesehen).

Seht ihr das auch so?

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Tz in Elternzeit kann der AG nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, also so gut wie garnicht.

Du bist mit 2 Jahren Elternzeit einfach am flexibelsten.

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