Hallo liebe Mamis
bin jetzt noch in Elternzeit von meiner Tochter bis 12.2020
Unsere zweite Tochter kommt jetzt im Dezember also wäre ich ab 6.11.in Mutterschutz
habe ich Anspruch auf den arbeitgeberzuschuss? Habe im Internet viel gelesen aber leider nicht sicher.habe vorzeitig Elternzeit beendet zum 5.11.
war das richtig mein chef hat mich auch gefragt wie das alles jetzt ist ob er das geld von der KK bekommt oder ob es überhaupt sowas gibt
Danke schonmal für die Antworten
Liebe Grüße 🍀👧🏻🤰🏼
Mutterschaftsgeld während Elternzeit??
Ja, du beendest die alte EZ einen Tag vor dem neuen MuSchu und gehst dann ganz normal in den MuSchu. Somit kann dein AG den MuSchu erfüllen und dir steht auch wieder das Mutterschaftsgeld zu, was du bei der Krankenkasse und dem AG beantragen musst.
Super danke also habe ich es hoffentlich richtig formuliert.
Ja das war richtig. Hab ich schon 3 mal gemacht und werd es jetzt das vierte mal machen...
👍danke wie hast du es formuliert hoffe habe es richtig gemacht
Du findest Formulierungsvorlagen dazu im Internet. Kannst du bei Google eingeben.
Hallo,
erst mal alles richtig gemacht, du hast nämlich nur Anspruch auf den Mutterschutz und das Mutterschaftsgeld, WENN du deine Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beendest.
Du bekommst von der KK deine 13€ pro Tag(vorausgesetzt du bist selbst versichert und nicht beim Mann Familienversichert)
Dein Arbeitgeber muss den Arbeitgeberzuschuss bezahlen, so das du mit der Zahlung von der KK und vom AG auf die Höhe deines letzten Gehaltes kommst.sprich das gleiche was du in deinem vorherigen Mutterschutz auch bekommen hast.
Das sollte dein AG aber eigentlich wissen!
Er kann das dann gerne im Paragraph 16 BEEG abs 3 Satz 3 nachlesen.
LG
Danke also hab ich das mit dem Datum auch richtig geschrieben
Nein leider wusste er nicht er meinte ist jetzt alles zu kompliziert er muss den Steuerberater ma fragen und sich schlau machen
Aber dann sag ichihm ds so nochmal danke
„ du hast nämlich nur Anspruch auf den Mutterschutz und das Mutterschaftsgeld, WENN du deine Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beendest“
Das ist falsch! Mutterschaftsgeld bekäme sie auch während der Elternzeit.
Es geht beim vorzeitigen Beenden der Elternzeit rein um den AG-Zuschuss.