Hi wusste nicht wie ich d Titel formulieren soll, da meine Frage etwas länger zu sein scheint.
und zwar war mein ET der 30.10.2019 und nun ist mein Baby boo bereits am 19.9.2019 auf die Welt gekommen🙏🏽
Ändert sich was an der Länge des Mutterschutzes und diesbezüglich auch an dem Mutterschaftsgeld ?!
Ich würde einfach gerne wissen, ob dann eventuell das Geld verkürzt wird oder ob alles so bleibt und sich an den ursprünglich festgelegten geburtstermin orientiert.
Ich hoffe ich hab das ganze etwas verständlich ausgedrückt.
baby früher als errechnet geboren! Mutterschaftsgeld?!
Ändert sich nichts - einfach mal googeln!
Hey! Du bekommst weitere 8 Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld. Das heißt du hast welches bis zur Geburt bekommen und dann nochmal 8 Wochen danach.... Hoffe ich hab die Frage richtig verstanden....
Nope, die Tage seit Geburt vor ET werden hinten angehängt. Also dann 8 Wochen + x (Geburt bzgl. Tage vor ET).
Bei einer Frühgeburt (das Baby wird vor 37+0 geboren) verlängert sich der Mutterschutz und somit das Mutterschutzgeld nach der Geburt. Ich hatte bei meinem Sohn 2017 vorgeburtlich gar keinen Mutterschutz und dann 16 Wochen danach. Solange das Baby zb nur zwei Wochen eher kommt, ändert sich nichts.
LG und herzlichen Glückwunsch ❤️
Guten Morgen 😊
Hätten es dann nicht sogar 18 Wochen sein müssen? Bei einem Frühchen meine ich gelesen zu haben, 6 Wochen davor und 12 statt die normalen 8 Wochen danach. Bzw. dann natürlich alles von davor hinten angehangen, was das Kind zu früh kam.
Sind nur 11 Tage eher - damit kein Frühchen per Def.
Hallo meine Liebe,
Herzlichen Glückwunsch nachträglich ❤️
Hier der Link zur offiziellen MuSchutz Broschüre.
S. 36/37 ist der Die Verlängerung in Deinem Fall erklärt.
https://www.bmfsfj.de/blob/94398/b235a06e6fa9ece3d1a6effbc5a510ee/mutterschutzgesetz-data.pdf
18 Wochen hast du dann insgesamt Mutterschutz ab dem 19.9. wenn ich es nicht total falsch verstehe.
Wichtig ist, dass du die Frühgeburtsbescheinigung vom Krankenhaus bekommst! Wichtig, damit du auch das volle Mutterschaftsgeld bekommst.
Du hast insgesamt 18 Wochen Mutterschutz.
Im Anschluss daran bekommst du das Elterngeld. Wichtig zu wissen für dich ist, dass du, wenn du vorhast Elterngeld Plus zu beantragen, alle Monate mit Mutterschaftsgeld als Basiselterngeld beantragen musst und alles , was von den 12 noch übrig bleibt nur als Elterngeld Plus.
Zum Mutterschaftsgeld:
Mutterschaftsgeld wird für die gesamte Zeit des Mutterschutzes gezahlt (13 € pro Kalendertag). Auch bei Verlängerung wie in Deinem Fall. Einfach den Antrag bei deiner Krankenkasse stellen. Meist genügt es die Geburtsurkunde einzureichen und die Kasse klärt den Rest dann sogar mit deinem Arbeitgeber, sodass der dir die Differenz dann automatisch berechnet und auszahlt.
Aber das kannst du bei Deiner Krankenkasse erfragen.
Alles Gute! 🍀
Bei einer Frühgeburt wird die Bescheinigung des Krankenhauses benötigt.
Hallo!
Nein, die Länge ändert sich nicht, es bleibt bei 14 Wochen in Summe. Ende Mutterschutz (nach vET berechnet) bleibt bestehen und wird nicht gekürzt.
Nur wer eine Punktlandung hat oder überträgt, der hat genau 8 Wochen nach ET, also 6 Wochen + x Tage Übertragung + 8 Wochen. Und somit mehr als 14 Wochen.
LG Bibi
Bei einer Frühgeburt hat man insgesamt 18 Wochen Mutterschutz. Also ändert sich da schon etwas.
Das mit der Frühgeburt hab ich überlesen, hat die TE leider nicht explizit geschrieben. Ich bin auch von 11 Tagen zu früh ausgegangen.
Hi
Mein Kleiner kam auch 11 Tage (12.7.) früher. Mein Mutterschutz und auch Mutterschaftsgeld habe ich für 8 Wochen ab dem errechnetem Termin (23.7.) bekommen. Die 6 Wochen Mutterschaftsgeld vor Geburt hast du ja schon bekommen.
Also insgesamt 14 Wochen.
Hoffe das hilft dir weiter
Ihr Kind kam 41 Tage zu früh, nicht 11 😅
Danke dir genau das wollte ich wissen. Lg
Herzlichen Glückwunsch!
Bei der Geburt bei 34+1 zählt Dein Baby zu den Frühchen.
Dein Mutterschutz begann am 18.09. und endet wegen Frühchen 18 Wochen später am 22.1.2020.
Du brauchst aber eine Frühchenbescheinigung!
Mein Baby ist nur 11 Tage früher auf die welt gekommen. Also dürfte keine Frühgeburt sein danke dir fur die Antwort
OK, 19.10. meintest Du, also keine Frühgeburt, damit ist das Ende des Mutterschutzes der 25.12.2019.