So meine lieben der letzte Thread habt ihr mich nicht richtig verstanden. Ich habe Elterngeld beantragt und auch bewilligt bekommen. Dort musste ich aber vorzeigen das ich das alleinige Sorgerecht habe.
Nun möchte ich beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht machen daher der Vater meines Kindes kein deutscher staatsbüger ist.
Muss ich dies der elterngeldstelle sofort sagen wann er auch das Sorgerecht hätte?
Weil sie wollten eine Bestätigung das ich das alleinige Sorgerecht habe sonst müsste mein Partner auch mit unterschreiben beim Elterngeld.
Ich beziehe Elterngeld muss ich der Stelle das mitteilen wann sich am gemeinsamen Sorgerecht sich was geändert hat?
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Hallo.
Vermutlich ja, aber am besten fragst du das direkt bei der Elterngeldstelle nach. Die können dir das ja sagen, was sie genau brauchen...
Lg
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Ich denke das hier ist das falsche Forum. Frag bei der Elterngelddtelle nach
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Da Dir bei alleinigem Sorgerecht länger das Elterngeld zusteht (14 statt 12 Monate) musst Du das selbstverständlich "sagen", da Du sonst zu Unrecht Geld bekommst.
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Dein Partner kann auch Elterngeld beantragen, wenn er die Voraussetzungen als Nicht-Deutscher erfüllt (EU-Bürger, Aufenthaltsgenehmigung,...)
Wie schon erwähnt, kannst du nur alleinerziehend 14 Monate Elterngeld beziehen. Ich würde auch beim Sachbearbeiter direkt nachfragen.