Minijob in der Gastro und schwanger

Hallo zusammen,

ich arbeite 50% in Teilzeit im Büro und freitags noch in der Gastro (Minijob). Nun bin ich in der 7. Woche schwanger und soweit ich weiß, darf man als Schnwagere nur noch bis max. 22 Uhr in de Gastro arbeiten. Meine Schicht beginnt um 18 Uhr und endet zwischen 23:00 und 3:00, je nachdem wie viel los ist.
Ich möchte ehrlich gesagt auch nicht mehr so lange arbeiten, da ich mich beim letzten Mal schon sehr unwohl gefühlt habe. (Müde, abgeschlagen, bisschen Kreislauf) Ich habe bereits ein Kind (2,5 Jahre alt) und arbeite freitags schon 5h in meinem Hauptberuf.
Muss ich nun ein Attest vom Arzt holen, obwohl ich erst in der 7. Woche bin oder soll ich meiner Chefin mündlich Bescheid geben? Muss sie den anderen Kollegen über dicht halten bzgl. meiner Schwangerschaft?
Wäre über eure Einschätzung sehr dankbar!

Liebe Grüße :)

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Wenn Dein Arbeitgeber des Minijobs das Mutterschutzgfesetz einhalten soll, musst Du ihm die Schwangerschaft natürlich mitteilen. Natürlich muss er es nicht allen erzählen, aber das wird wohl nicht geheim bleiben, wenn Du plötzlich nicht mehr oder nur noch genau bis 22 Uhr arbeiten wirst. Wenn er Dir keinen Mutterschutzgerechten Arbeitsplatz anbieten kann gibt es ein BV und er bekommt das Geld über die Umlage U1 zurück. Also wird eine BV für den Arbeitgeber günstiger sein, als ein Teil BV. Denn wer will nur von 23 Uhr bis 3 Uhr arbeiten.

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Danke für deine Antwort. Ich denke bis zum BV wird es dann gar nicht kommen, weil ich dann wahrscheinlich einfach gar nicht mehr eingetragen werde zum Arbeiten. Denn ich bekomme ja den Lohn je nach gearbeiteten Stunden, und da ist eine Auszahlung nach BV ja nicht machbar oder sehe das falsch? D.h. ich arbeite dann nicht mehr und bekomme dann auch kein Geld mehr. oder hab ich Anspruch drauf? Man ist das alles kompliziert... :-((

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Du bist doch offiziell bei der Minijobzentrale angemeldet, oder? Und Du hast doch in den letzten Monaten regelmäßig eine durchschnittliche Stundenzahl dort gearbeitet, oder? Das Gehalt im BV errechnet sich nach diesem "Durchschnitt". Also melde es Deinem Arbeitgeber, dass Du gerne weiterarbeiten möchtest, aber nach 22 Uhr nicht mehr arbeiten kannst. Dir darf durch die Schwangerschaft kein Nachteil entstehen. Weise ihn auf die Umlage U1 hin und dass Dir entweder mutterschutzgerechte Arbeitszeiten zustehen oder eben ein BV.

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