Guten Abend,
Leider habe ich ein kleines Problem und ich hoffe, ich bekomme vielleicht einen Tipp.
Und zwar, wurde mein kleiner im Juni 2019 geboren.
Ich habe dann einen Elternzeit- und elterngeldantrag auf 24 Monate, also zwei Jahre, gestellt.
Da mein kleiner zu früh kam, verkürzte sich das Elterngeld auf nur 19 Monate ( elterngeld plus)
Elternzeit blieb bei 2 Jahren. Also müsste ich im Juni 2021 wieder arbeiten.
Aus finanziellen Gründen musste ich das Elterngeld aber jetzt auf ein Jahr verkürzen. ( Basis Elterngeld) und das bekomme ich jetzt bis Juni 2020.
Nun wollte ich die elternzeit ebenfalls verkürzen auf Juni 2020, habe da heute auch ein Gespräch mit meinem Chef gehabt.
Leider sieht es nun so aus, als würde das nicht klappen, dass ich im Juni 2020 wieder einsteigen (keine Arbeit, Personalabbau usw). D. h. Ich habe immer noch elternzeit bis Juni 2021.
Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll :(
Ich werde natürlich erstmal einen Antrag auf Verkürzung stellen, mache mir aber nicht sehr große Hoffnungen.
Falls es nicht klappt, bleibe ich ein komplettes Jahr ohne Einkommen. (Kindergeld mal beiseite geschoben)
Ein nebenjob ist zwar machbar, deckt aber nicht mal das nötigste ab.
Habe ich vielleicht auf irgendwas Anspruch in der Zeit?
Hartz IV oder so?
Ich bin nämlich unbefristet eingestellt und stehe ja dem Arbeitsmarkt damit nicht zur Verfügung.
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich und vielen Dank fürs Lesen
Ich weiß nicht weiter!
Wie viele Mitarbeiter hat deine Firma?
Du kannst auch in Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten und das ist für den AG nicht so einfach abzulehnen...zumindest ab 15 Mitarbeitern.
Desweiteren hättest du noch die Option bei einem anderen AG zu arbeiten, wenn es für dich bei deinem AG keine Einsatzmöglichkeit in TZ gibt.
Vg Isa
Es sind etwas mehr als 750 Mitarbeiter, also relativ groß.
Das Problem ist im Moment einfach die wirtschaftliche Situation.
Mein Chef meinte, sie bauen ja schon Stellen ab, da ist es eher blöd wenn sie mich dann wieder nehmen (obwohl ich ja einen fest Vertrag habe)
Und da ich ja einen Antrag auf zwei Jahre gestellt habe, sind sie ja auch davon ausgegangen und haben dementsprechend die Stelle vergeben.
Ohje
Und kündigen will ich eigentlich nicht, gerade wegen der Lage :(
Hi,
erstmal würde ich einen Antrag auf Verkürzung der EZ stellen, hilfsweise eine Beschäftigung in Tlz.
Wird das abgelehnt, kannst du für das eine Jahr auch woanders arbeiten (bis 30 h) - zumindest über Zeitarbeit sollte irgendwas immer gehen .
Wenn das nicht klappt, kannst du auch Alg2 beantragen - wenn du nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, wo der Bedarf z.b. durch Partner gedeckt wird.
Tatsächlich könntest du auch einfach so Alg2 beantragen - du musst nämlich nicht arbeiten, wenn dein Kind noch so klein ist.
Meine Prio wäre ein Wiedereinstieg in Tlz bei deinem AG.
lg
Die TE kann auch, wenn TZ in Elternzeit abgelehnt wird(was so gut wie garnicht möglich ist) ALG I beantragen während ihrer Elternzeit. Was soll sie mit SLG II?
*ALG II*
Hallo.
Du kannst bis zu 30 Wochenstunden bei einem anderem AG arbeiten!
Viel Glück!
Bloß keine Verkürzung beantragen, denn das kann dein AG einfach so ablehnen.
Beantrage Teilzeit in Elternzeit, du darfst ja bis zu 30 Stunden/Woche arbeiten.
DAS kann so gut wie garnicht abgelehnt werden. Wenn dein AG das doch tut(dafür hat er 4 Wochen Zeit), dann muss er dir erlauben, woanders Tz während deiner Elternzeit zu arbeiten.
Und mit diesem Schriftstück kannst ALG I beantragen, sofern du Kinderbetreuung sichergestellt hast und bekommst es dann für die Stunden, die du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst.
Vielen Dank für die Antworten :)
Dann werde ich dementsprechend einen Antrag auf tz Stellen.
Bitte auch genaue Anzahl der Stunden reinschreiben mit genauer Aufteilung auf welche Wochentage. Das ist wichtig 😊
Darf ich fragen, was Du arbeitest? Ich hab einen tollen Home-Office-Job bei einer guten Firma in Festanstellung seit mehreren Jahren, evtl. ist das eine Übergangslösung für Dich.
Ich arbeite in der Qualitätskontrolle.. Da ist home office leider nicht drin...