Beschäftigungsverbot durch Betriebsarzt

Ich muss mich jetzt bei dem Betriebsarzt melden.Meine Frauenärztin sagt ich darf nicht mehr im Verkauf arbeiten die Alternative wäre ein Platz im Büro,aber das wurde mir vom Arbeitgeber schon gesagt das es nicht geht.Daher frage ich mich wo ich dann noch arbeiten soll ?Wenn es in diesen Bereichen nicht machbar ist..Dann muss der Betriebsarzt mir doch das beschäftigungsverbot ausschreiben oder ?(Ich habe eine Mehrlingsschwangerschaft und daher sowie eine Risikoschwangerschaft.)

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Hallo, ja dein betriebsarzt kann dich in ein beschäftigungsverbot setzen. Allerdings würde ich mir auch vom Arbeitgeber bescheinigen lassen das sie sonst keine arbeit für dich haben. Davon abgesehen könnte dein Betrieb soweit meine infos sind dich auch ins beschäftigungsverbot schicken wäre aber papierkram

Lg zwergsche mit krümel im bauch 5. Ssw

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Danke für die schnelle Antwort..Mein Arbeitgeber verweigert es leider 🤷‍♀️LG Josi 12 Ssw

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Er kann aber nicht alles verweigen...also entweder er muss dir eine andere Arbeit geben oder er muss dich freistellen.
Ich wurde auch hin und her geschmissen von frauenarzt und arbeitgeber. Mein arbeitgeber wollte eigt das ich ins BV gehe, gab mir selbst aber keins( arbeite in der Pflege) mein FA sagte von der schwangerschaft her gibt es kein Grund. Also bin ich zum betriebsarzt gegangen und habe mit diesem lange gesprochen und er hat mir eins ausgestellt

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Hallo

warum darfst du nicht mehr im Verkauf arbeiten?

LAut Mutterschutzrichtline darfst du erstmal im Verkauf arbeiten.

Li

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Weil ich alleine bin und ich nicht die Möglichkeit habe mich zu setzen. LG

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Also theoretisch gibt es da eine ganz einfache Lösung. Diese nennt sich GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Euer AG ist dazu verpflichtet sofort nach Bekanntgabe eurer Schwangerschaft euch beim Gewerbeaufsichtsamt schwanger zu melden und euch unverzüglich eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Diese muss mit euch besprochen werden und ihr müsst sie sogar unterschreiben.

Kreuzt euer AG gewisse Sachen mit ja an, muss er euren Arbeitsplatz so umgestalten das ein nein entsteht. Darunter gehört zb das ihr nicht mehr als 10 kg heben/ tragen/ schieben dürft... oder das euch ein Platz zur Verfügung stehen muss an dem ihr euch auch mal hinlegen könnt. Also meine Gefährdungsbeurteilung ist 8 Seiten lang. Da kommt also viel zusammen.

Hat euer AG euch keine Gefährdungsbeurteilung ausgestellt und euren Arbeitsplatz nicht nach Mutterschutzrichtlinien umgestaltet, dürft ihr gesetzlich gar nicht arbeiten.

Wenn euer AG die Gefährdungsbeurteilung ausgestellt hat und alles ist okay, dann gibt es leider keinen Grund für ein Beschäftigungsverbot. Wenn es um eine Risikoschwangerschaft geht oder über Übelkeit oder ähnliches, ist die FÄ in der Pflicht ein Individuelles Beschäftigungsverbot auszustellen. Der AG muss wenn die Gefährdungsbeurteilung okay ist euch nicht versetzen oder ins Beschäftigungsverbot schicken.

Wer da Hilfe braucht kann mich gerne anschreiben. Ich hab mir mein Beschäftigungsverbot hart erkämpft obwohl völlig klar war das mein AG mich definitiv ins Beschäftigungsverbot schicken muss.

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Okay ja ich versuche seit 3 Wochen mit meinen AG auf ein Nenner zukommen.Sie können keine Rücksicht auf meine Schwangerschaft nehmen und mich in einem anderen Bereich einsetzten.Meine Ärzte wäre verpflichtet mir ein BV zugeben.Die wiederum sagt es muss mein Arbeitgeber.Jetzt muss ich beim BA ein Termin machen er ist jetzt die letzte Hoffnung...

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Die Frage ist, hast du eine Gefährdungsbeurteilung????

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Es gibt garantiert auch "im Verkauf" eine Menge mutterschutzgerechter Tätigkeiten. Warum ist Deine Ärztin denn der Meinung, der ganze Bereich wäre nicht mit dem MuSchuG zu vereinbaren?
Dein AG ist verpflichtet, das MuSchuG einzuhalten und wenn er das kann und macht, darf er Dir gar kein BV aussprechen.

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Mein Arbeitgeber kann es leider nicht anders regeln.

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Die Frage ist doch ob das was du tun sollst generell gegen das Mutterschutzgesetz ist. Alles was er einhalten muss steht in der Gefährdungsbeurteilung. Hält er sich nicht an Sachen die dort aber drin stehen und einzuhalten sind, gibt es für Frauenärzte einen Vordruck fürs Gewerbeaufsichtsamt.. nämlich zur Arbeitsplatzüberprüfung .... dann käme das Gewerbeaufsichtsamt unangemeldet und kontrolliert ob dein Arbeitsplatz nach Mutterschutz Richtlinien eingerichtet ist. Wenn nichts wird es teuer. Und er muss dieses umgehend nachholen oder ins BV schicken.

Für mich klingt das gerade eher so, dass du Probleme an deinem Arbeitsplatz hast, die allerdings nicht Mutterschutzgesetz relevant sind. Dann ist nämlich deine FÄ zuständig und muss aus medizinischer Sicht eins ausstellen. Solange dein AG die Auflagen erfüllt darf er dich voll und ganz beschäftigen

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Wenn dein AG keine vernünftige Gefährdungsbeurteilung mit dir macht, dann wendest du dich an die zuständige Aufsichtsbehörde. Einfach Mutterschutzgesetz Aufsichtsbehörde googeln. Da findest du die Liste nach Bundesländern sortiert.

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Da habe ich schon mehrmals mit einem Mitarbeiter gesprochen,aber wegen einer Gefährdungsabschätzungen hat er nicht gesagt.Geht halt als darum das der AB mir eigentlich ein BV geben muss weil er sich ja nicht ans Mutterschutzgesetz halten kann,aber die sich ja weigern und meine Frauenärztin auch muss ich jetzt zum BA

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Also hat er gar keine Gefährdungsbeurteilung ausgestellt?

Dann sagst du deiner Frauenärztin das nach wie vor keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt und die MUSS dich bis zur Klärung der Gefährdungsbeurteilung ins individuelle BV schicken. Gleichzeitig muss du das beim Gewerbeaufsichtsamt melden. Kannst du selbst oder auch deine FÄ.

Genau das Spiel hatte ich auch 🙄 mein Ag hat sich nämlich gedacht, dass wenn er mir keine Gefährdungsbeurteilung ausstellt ich ganz normal weiter arbeite... tja falsch gedacht. Ich hab mich vor Schwangerschaft schon beim Gewerbeaufsichtsamt informiert in wie weit ich arbeiten dürfte und wusste daher das er mich ins BV schicken muss.

Somit hab ich es dem Gewerbeaufsichtsamt gemeldet dass mir keine Gefährdungsbeurteilung ausgestellt wurde. Das hat mir mitgeteilt das ich ohne gesetzlich nicht arbeiten darf und ich unverzüglich zum FA gehen soll und der mir bis zur Klärung ein individuelles BV aussprechen muss. Auch das hat meinen AG nicht interessiert. Erst nachdem das Gewerbeaufsichtsamt ihn angeschrieben hat, das sie Kenntnis davon haben dass er eine Schwangere beschäftigt die A nicht gemeldet ist und B keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt und wenn er es nicht unverzüglich nachholt es ein Bußgeld in Höhe von 10.000€ nach sich zieht, hat mein AG mir innerhalb von 2 Tagen schriftlich eine 8 Seitige Gefährdungsbeurteilung ausgestellt mit sofortigen Beschäftigungsverbot.

Warum nicht gleich so 🤷🏼‍♀️🤦🏼‍♀️

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1. deine FA ist hier nicht zuständig, da es sich um deinen Arbeitsplatz handelt

2. sie kann garnicht beurteilen, ob dieser Arbeitsplatz geeignet ist und inwiefern umgestaltet werden muss/kann

3. dein AG ist in der Pflicht: er muss mit dir die Gefährdungsbeurteilung machen und den Arbeitsplatz dementsprechend anpassen

4. hör auf rumzueiern und fang an zu handeln und deine Rechte durchzusetzen!

Melde dich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und hole dir dort Informationen ein, verstößt dein AG gegen das Gesetz, dann melde es dort!

Ich kann nicht verstehen, warum du das so lange mitmachst! Warum ist das so? Oder wolltest du dich am liebsten garnicht mit deinem AG auseinandersetzen, betonst deshalb die Mehrlings-/Risikoschwangerschaft? Risikoschwangerschaft bedeutet nunmal nicht BV, wie du jetzt gemerkt hast, sondern einfach häufigere Kontrollen. Hat deine GA dir das nicht erklärt?