Elternzeit Kind 6 Jahre

Hallo,

Vielleicht kann jemand helfen:

Kann man Elternzeit für zum Beispiel ein Jahr nehmen, wenn das Kind 6 bzw. 7 Jahre alt ist?

Ich erkundige nich für meine Bekannte. Sie hat damals keine Elternzeit beantragt, da sie nicht im Arbeitsverhältnis war. Sie hat den kleinen betreut. Das Kind ist glaube ich in 2012 oder 2013 geboren.

Und wichtig ist, dass sie aktuell im Arbeitsverhältnis ist.
Muss der jetzige Arbeitgeber die Elternzeit genehmigen?

Ach ja, viele Fragen. Man lernt nie aus, würde gerne helfen.

Vielen Dank LG Marie

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Hi,
ich weiß nur Bruchstücke.
Es gelten für Kids die vor 2015 geboren sind andere Regelungen, was die Aufteilung und den Antrag angeht.
Mein Gefühl sagt mir, es geht nur mit Einverständnis, da sie ja nichts übertragen konnte. Kann aber falsch sein.
Evtl. lohnt aber ein Blick in den Tarifvertrag. Im ÖD z.b. dürfen wir uns bis zum 18. Geburtstag des Kindes freistellen lassen.
lg

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Ja aber nur mit Zustimmung des AG : https://www.buzer.de/gesetz/7484/al46338-0.htm
Gesetzfassung bis 1.1.2015: BEEG §15 " Ein Anteil der Elternzeit von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar; dies gilt auch, wenn sich die Zeiträume im Sinne von Satz 1 bei mehreren Kindern überschneiden"

Für Kinder die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurde gilt die neue Fassung und damit können bis zu 24 Monate Elternzeit ohne Übertragung und Zustimmung des AGs bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden.

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Ich lese das anders.
'Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes.'
Das bedeutet für mich, daß man nur dann einen Teil Elternzeit auf später verschieben kann, wenn man zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr Elternzeit beantragt hat.

Grüsse
BiDi

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Hallo,

Hier ist eine offizielle Homepage vom Bund:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit

Wenn sie heute noch beim selben Arbeitgeber ist wie damals zur Geburt, ist es eine klare Sache, nur mit seiner Zustimmung.

Allerdings hatte sie damals keinen Arbeitgeber, wie war denn ihr Status?
Hausfrau
Arbeitslos
...???

Um irgendetwas zu übertragen, muss sie ja mal was beantragt haben. Ich denke nicht das ihr jetziger Arbeitgebern dem überhaupt zustimmen darf/muss/will. Evtl. Kann sie sich auch beurlauben lassen.

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Danke euch für die Antworten.
Habe ihr jetzt den Link weitergeleitet, sie kann dann direkt anfragen.
Sie war vor der Geburt Hausfrau und Hatte nicht viel Elterngeld bekommen.