Arbeitgeberwechsel in der Elternzeit

Hallo ihr Lieben, vielleicht kennt sich jemand ja aus. Ich hab langsam schlaflose Nächte wegen der Elternzeit🧐
Also mein Knirps kommt im Januar. Direkt im Anschluss an den Mutterschutz möchte ich drei Jahre Elternzeit beantragen. Die drei Jahre beantrage ich quasi erst mal „vorsichtshalber“, da mein Partner und ich nicht verheiratet sind und ich nach der Elternzeit ja nicht mehr versichert bin. Sonst müsste ich nachher im blöden Fall ja noch mit einer freiwilligen Versicherung draufzahlen. Nun ist es so, dass ich nicht mehr zu meinem alten Arbeitgeber zurück kehren werde. Grund sind Umzug und auch Streitigkeiten wegen meiner Schwangerschaft. ( Bin in BV da mein Ag sich nicht an die Mutterschutzreglungen gehalten hat).
So, ich wollte erst Elterngeld + beantragen. Da ich aber nur ca 800 Euro Elterngeld bekomme und 400 Euro im Monat nicht zum Leben reichen, wollte ich dazu verdienen. Da dann aber auch die 400 Euro angerechnet werden, hab ich mich wieder dagegen entschieden und werde 1 Jahr das Basiselterngeld beantragen. Mit den 800 Euro kann ich leben.
Da dann nach 1 Jahr ja aber Schluss ist, muss ich dann wieder anfangen zu arbeiten.

Meine Frage ist: Ist es richtig, dass ich bei meinem alten Arbeitgeber auch innerhalb der Elternzeit kündigen kann?
Und könnte ich nach Zustimmung des alten AG auch mehr als für 450 Euro arbeiten gehen? Erlischt die Elternzeit dann automatisch oder könnte mein neuer sag die Elternzeit auch übernehmen?
Und wenn ich nur für 450 Euro arbeite, vielleicht bis zum z.B. 2 Lebensjahr des Kindes, bleibe ich doch trotzdem in Elternzeit beim alten Ag wenn ich nicht kündige oder?
Sorry für das Wirr Warr.
Arbeitslosengeld kann ich ja nicht beziehen, solange ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe richtig? (In Form eines Krippenplatzes)
Ich möchte mein Kind nicht so früh in eine Fremdbetreuung geben. Ehrlich gesagt seh ich nicht aber schon quasi dazu gezwungen. 😖
Ich ärgere mich ein wenig, dass es einem so schwer gemacht wird. Hinzu kommt, dass ich in einem Beruf arbeite, in dem ich kaum verdiene. Selbst bei 20 Std hätte ich noch weniger als eine Bekannte, die alleinerziehend Harz 4 bezieht und nicht einmal Miete zahlen muss. Das ist doch echt zum k***en.

Wie habt ihr das gewuppt?

Lg und danke für eure Hilfe.

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*Anmerkung: 3 Jahre Elternzeit abzüglich des Mutterschutzes natürlich😅

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Hast du dir denn mal ausgerechnet, ob dir bei Elterngeld + überhaupt was angerechnet werden würde, wenn du auf 450 Euro Basis arbeitest? Ich gehe mal davon aus, dass dein netto momentan über 900 Euro liegt, oder?

Du darfst in der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, mit Genehmigung deines AG auch bei einem anderen Arbeitgeber.

Du kannst innerhalb der Elternzeit normal kündigen, nur ob dein neuer Arbeitgeber die Elternzeit übernimmt, ist halt eine andere Sache.

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Guten Morgen😊
Ja mein momentanes Netto liegt bei 1300 Euro. Sprich ich hab ca 800 Euro und ein paar Zerquetschte im Basiselterngeld. Wenn ich das strecke, nur noch ca 400.
Ich hab es bisher immer so gelesen, dass sich das Elterngeld bei einem Job dann ist der Differenz berechnet.
Also sagen wir mal
+400 Euro Elterngeld
+ 450 Euro Job
450- 400 = 50 Euro Abzug.
= ca 360 Euro Elterngeld statt 400
je mehr ich arbeite, desto höher dann die Abzüge. Oder hab ich das falsch verstanden?
Wenn ich dann zB.
+ 400 Euro Elterngeld
+ 800 Euro Job
= 400 Euro Differenz, davon 65%
= ca 1050 am Ende statt 1200

Ich hab mir gedacht, ich leg mir lieber von den 800 Euro Basiselterngeld so gut es geht was zurück, bevor ich das wenige Geld auch noch durch Einen Nebenjob zum Teil verliere.

Lg

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Bei Basiselterngeld ist das so, bei Elterngeld Plus nicht.
Du kannst im Normalfall bis zur Hälfte deines nettos verdienen ohne dass was abgezogen wird.

Gib doch mal alles in den Elterngeldrechner ein, da siehst du es

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Guten Morgen,

Im ersten Jahr Elternzeit wird dir dein zu verdienst abgezogen bzw verrechnet. Im zweiten Jahr kannst du bis 30 Std arbeiten in Elternzeit ohne das dir was angerechnet wird. Dein AG muss aber zustimmen wenn du woanders arbeiten möchtest und es darf nicht der gleiche Bereich bzw Konkurrenz sein.

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Ach echt? Davon hab ich noch nie gelesen. Hast Du zufällig eine Quelle dazu? Also mit der Anrechnung nur im ersten Jahr.
Lg

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Ist doch logisch.
Wenn du dein Elterngeld im ersten Jahr als Basiselterngeld bekommen hast, bekommst du im zweiten Jahr nichts mehr, also kann da auch nichts angerechnet werden.

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>>>und 400 Euro im Monat nicht zum Leben reichen,<<<
Da muss dein Partner einspringen.
Dir und dem Kind steht Unterhalt zu.

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Du musst ja nicht von 400€ leben, da kommt ja der Verdienst deines Partners hinzu.

Du rechnest eh falsch, bei Elterngeld und Arbeit hast du insgesamt immer mehr, als wenn du nur Elterngeld beziehst!