Hallo ihr Lieben,
Ich benötige fachkundigen Rat.
Folgende Situation:
Ich habe bis August 20 Stunden als Teilzeitkraft in Zahnarztpraxis gearbeitet.
Ich Habe dann meine Stunden am 01.09.2019 um weitere 5 Stunden aufgestockt,somit natürlich auch einen höheren Brutto Bzw. Nettolohn.
Nun bin ich wieder schwanger und mein Chef hat mich zum 01.11 ins BV geschickt.
Als wir zusammen über den Meldebogen geschaut haben(der ans RP gesendet werden muss) hat uns ein Satz stutzig gemacht.
„Als Mutterschutzlohn ist das durchschnittliche Arbeitsentgelr der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft zu zahlen“
Würde für mich bedeuten,ich bekomme ab jetzt nicht mein aktuelles Gehalt gezahlt,sondern mein altes mit 20 Stunden,da ich ja erst 2 Monate als 25 Stunden Kraft tätig war und „Beginn der Schwangerschaft“(also letzter Periode )Anfang September war.
Es heißt doch immer das eine schwangere Frau die im BV isf keinerlei Nachteile diesbezüglich haben soll.
Bei mir wäre aber genau das der Fall.
Nicht nur,dass ich ab jetzt weniger Lohn bekomme,sondern es hat natürliche auch enorme Auswirkungen auf mein Elterngeld im nächsten Jahr.
Da ja dann die letzten 12 Monate berechnet werden.
Ich werde mich die Tage da diesbezüglich noch mal schlau machen und mit unserem Steuerberater reden,aber ich bin gerade echt geknickt,weil es enorme finanzielle Einbußen für uns bedeutet.
Vielleicht hat ja jemand einen Rat oder weiß über dieses Thema Bescheid.
Vielen Dank schon mal
Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot
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Du bekommst den Lohn, den du ab 1.9. bekommen hast. Die meisten lesen nur diesen Satz und nicht die im Gesetz genannten Ausnahmen. Hier unter Punkt 2 nachzulesen:
https://www.steuernetz.de/gesetze/muschg/11
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Danke dir für deine rasche Antwort!
Also kann man quasi davon ausgehen,dass diesem Satz ein „mindestens“ fehlt?!
Also mindestens das Grundgehalt der letzten 3 Monate,oder darüber hinaus...
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Das ist falsch. Falls du deine Stunden nicht erhöht hättest, sondern reduziert auf 15 Stunden pro Woche, würdest du im BV auch nur die 15 Stunden bezahlt werden. Die Ausnahme gilt in beide Richtungen 😉