Ag hört auf / Mutterschutz

Huhu ,,,liebe Mitglieder 😁
Ich habe erfahren das mein AG aufhört allerdings noch nicht von ihm selbst (war reiner Zufall eine bekannte von ihn hat sich verplappert)
Ich bin aber noch im Mutterschutz bis 2021 .

Ich weiß nicht ob er jemand als Nachfolger hat und ich finde nichts im Internet darüber.
(Ich habe kein Kontakt zu dem ag da alles drunter und drüber gelaufen ist)
Weis jemand wie das abläuft? Habe ich recht auf meine Stelle nach dem Mutterschutz oder könnte er mich kündigen wegen geschäftsaufgabe / wechsel?
Oder weiß jemand was anderes darüber ? Wäre euch sehr dankbar

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Ja, dein AG kann Dich kündigen. Dafür braucht er zwar eine behördliche Genehmigung, aber im Falle einer Geschäftsaufgabe bekommt er die mit ziemlicher Sicherheit.

Grüsse
BiDi

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Ich denke du meinst Elternzeit?
Wenn der Arbeitgeber sein Geschäft aufgibt, kann er dich kündigen.
Was soll er auch leider anderes tun.
Es gibt ja den Betrieb nicht mehr.

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Ja ich meine Elternzeit😅😊 aber wenn ein anderer den Betrieb übernimmt gibt es da nicht etwas wo der neue ag mich übernimmt bzw ist das wahrlich nur sug Kulanz nehme ich an?

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Hallo,
da du selbst noch gar nichts genaueres weißt, können wir dir natürlich auch nichts genaueres sagen.

Nur eine Geschäftsübernahme ist normalerweise langfristig und sehr gut geplant. Das kann gut noch dauern, bis du zurückkommst. Der Neue muss nicht nur das nötige Kleingeld haben, er muss auch passen: zu dem Unternehmen, als Vorgesetzter und natürlich von seiner Ausbildung/Studium. Außerdem wären kaufmännische Basics nicht schlecht. Sonst überlebt ein Unternehmen nicht lange. Nicht selten arbeitet daher so ein Neuer viele Monate vorher in einem Unternehmen bereits mit und ist regelmäßig präsent insbesondere bei den Kunden. Auch scheidende Unternehmer haben ein Interesse daran, ihr Lebenswerk in guten Händen zu wissen.
Von der festen Entscheidung, es soll eine Geschäftsübernahme geben mit der darauffolgenden Suche bis hin zur Geschäftsübernahme sind bei den Leuten, die ich kenne immer einige Jahre vergangen.
Wenn die Bekannte sich „verplappert“ hat, kann es gut sein, dass er erst am Anfang dieses ganzen Prozesses ist und noch gar keinen Nachfolger gefunden hat.

Möglich ist also ALLES:
- Rückkehr zum Unternehmen unter neuen oder alten AG
- Abfindung bei Aufhebung des Vertrages
- Kündigung da Unternehmensschließung oder -zerschlagung

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Super vielen Dank für den ausführlichen Beitrag