Wichtig !! Attest auf BV frage

Habe heute ein Attest vom Arzt bekommen darin steht das ich bis auf weiteres ins Beschäftigungsverbot geschickt werde.
Jetzt meint der Arzt aber ich brauch neben dem Attest noch immer eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ist das richtig so? Weil dann bekomme ich ja kaum noch Geld weil ich ins Krankengeld falle.. ich bin grad überfordert

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Hallo,
hast du denn ein vollumfängliches Beschäftigungsverbot oder nur ein partiellen?
Beim vollumfänglichen BV brauchst du daneben keine AU.
Du bist ja eben nicht krank, daher keine AU.

Ich habe ein partielles Beschäftigungsverbot (3 FG, letzte FG wg. retroplazentarem Hämatom) und nun eine AU, weil ich nun tatsächlich Blutungen bekommen habe und im dieser Schwangerschaft mittlerweile mit dem 2. Hämatom zu kämpfen habe.
Da das BV nur für Arbeit von mehr als 4h gilt, brauchte ich eine AU.

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Bekommst du dann Krankengeld oder das volle Gehalt?

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Ich bin verbeamtet. Bei mir gibt es kein Krankengeld.

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Sorry wegen der Rechtschreibfehler...doofe Auto-Korrektur...

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Ne ... also ich hab ein individuelles BV vom FA bekommen das zeitlich begrenzt war. Und das immer wieder verlängert wurde. Mein AG hatte mir keine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Ich würde bis zum betrieblichen BV vom FA ins individuelle BV geschickt. Das hat mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nichts zu tun. Denn im BV erhältst du Lohn und kein Krankengeld.

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Also ich habe ein individuelles BV von der Betriebsärztin bekommen (kein generelles vom AG) und brauche nichts zusätzlich. Bekomme weiterhin mein Gehalt vom AG und die holen sich das von der KK wieder oder so...aber ich erhalte kein Krankengeld!

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Allerdings wird im Falle des Krankengeldes fur die Berechnung vom Elterngeld dein Gehalt vor dem Krankengeldbezug genommen.

Von daher solltest du dir da keine Sorgen machen

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Das ist nur so geregelt, wenn die AU schwangerschaftsbedingt ist.

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Ja. Aber BV gibt es ja nur für Schwangerschaftsbedingt, oder nicht? Und sie hat ja ein BV bekommen, wegen der Schwangerschaft...so hab ich das zumindest verstanden. Aber stimmt, die Info dazu ist da nicht