Elterngeld

Hallo ihr lieben. So langsam Würde ich gerne alle Anträge vorbereiten. Auch den elterngeld Antrag. Jetzt bin ich mir unsicher. Hab in einem 400 Euro Job gearbeitet, bin allerdings seit Bekanntgabe der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Dies ist auch leider ein befristeter Vertrag, der Ende Dezember ausläuft und natürlich nicht verlängert wird. Das Kind soll Anfang März kommen. Muss ich dann beim elterngeld Antrag diesen Job angeben?

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Du musst alles angeben, was die letzten 12 Monate vor Geburt war. Also auch diesen job, ja.

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Ja, unbedingt angeben! Das elterngeld berechnet sich aus deinem Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt!

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Da du eh nur den Mindestsatz bekommst musst du den garnicht angeben und kannst einfach von vornherein den Mindestsatz beantragen. Dann brauchst du weder Lohnabrechnungen noch AG-Bescheinigung für den Antrag.