Liebe Experten,
ich finde im Internet leider keine passenden Antworten daher frage ich hier:
Mein Vater (nie Kontakt gehabt) hat sich erfolgreich jahrelang um den Unterhalt gedrückt.
Ein Titel müsste da sein da es natürlich mehrere Verhandlungen gegeben hat und er sogar zweimal einsitzen musste.
Nun hab ich gelesen dass wenn ein Titel da ist, Unterhalt erst nach 30 Jahren verjährt.
Bin aktuell seit fast 14 Jahren ausgelernt.
Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit die damals von Gericht angesetzte Summe von circa 20000€ zu fordern?
Seinen (leider Selbständigen) Werdegang kann man im Internet einsehen.
Um Erfahrungen und Wissen wäre ich sehr dankbar. 👍🏻
Viele Grüße
Kathi
An die Experten: Als Erwachsener Unterhaltsschulden aus der eigenen Kindheit einklagen?
Bin keine Expertin.
Für mich hört sich das aber nach einem langwierigen Prozess an der wohl beide Seiten verzweifeln lassen wird... ob es das wert ist?
Du brauchst nicht noch mal klagen, Du hast den Titel ja schon!
Der muss jetzt „nur noch“ Vollstreckt werden, zB Pfändung aller Gelder bei der Hausbank, wenn es da was zu holen gibt. Zwangshypothek auf Eigentumswohnung; Es muss halt Vermögen da sein.
Und ja, ein Gerichtstitel ist 30 Jahre gültig, die titulieren Ansprüche verjähren nicht.
Das Hauptproblem ist aber die Durchsetzung und Aufspüren von Vermögen.
Welchen Sinn hat dies noch?
Ich wäre mir zu Schade dafür und wer weiß was wirklich damals war.
Interessieren Dich nicht eher die Umstände und nicht das Geld?
Hallo
Sie will das Geld, den Sinn hat das
Hi,
ich habe jetzt keine Erfahrung, da es nicht dazu kam, aber meine Mutter und ihre Geschwister hatten gesagt, sollte ihr Erzeuger nach dem Tod seines Vaters aufkreuzen und seinen Pflichtteil einfordern, dann fordern sie ihren Unterhalt ein.
Die Möglichkeit gibt es also, nur wie lange, mit welchen Fristen, das weiß ich nicht.
Am besten mal mit einem Anwalt sprechen und sich beraten lassen, denn vor Gericht kommt es manchmal ja auch auf Details an.
Bei so einem Sachverhalt würde ich erst mal alle gegebenen Umstände betrachten und dann fachmännische Beratung hinzuziehen.
Es gibt so viele Dinge, die zu berücksichtigen sind.
Wenn kein Unterhalt geflossen ist, muss geschaut werden, ob von anderer Stelle eine Ersatzleistung bezogen wurde.
Unterhalt wird bei den meisten staatlichen Leistungen berücksichtigt. Fließt kein Unterhalt, war unter Umständen die staatliche Leistung höher, wenn der Bedarf bestand.
Würde jetzt Unterhalt eingeklagt werden, müsste evtl. alles, was je an staatlichen Geldern geflossen ist, unter Umständen neu berechnet werden.
Ich würde diesen Weg nicht gehen, da mir einfach meine Zeit und meine Nerven zu schade wären.
Wenn ein Titel bestand, warum hat deine Mutter dann nie eine Pfändung veranlasst?
LG hoeppy
Danke für die Antworten.
Um ein paar Fragen zu beantworten:
1. ich kenne ihn nicht also wurden keinerlei Erziehungsleistungen erbracht.
2. er wollte mich nie, geschweige kennen lernen. Daher habe ich auch kein Interesse an ihm.
3. er hat sein Vermögen verschleiert mit Hilfe seiner Familie (Geschäfte auf Verwandtennamen) ect.
4. natürlich wurde er mal gepfändet und musste ja zweimal für ein paar Tage ins Gefängnis - dies hat den Unterhalt aber auch nicht eingebracht.
5. natürlich stünde dieses Geld meiner Mutter zu da sie ja damals seinen Unterhalt auch noch erwirtschaften musste. Allerdings müsste ich klagen da ich ja jetzt die volljährige bin.
6. und wenn er mal krank wird oder gar verstirbt werden seine Kinder ja zur Kasse gebeten - und dazu gehöre ich gesetzlich ja.
Und natürlich geht es um Geld - der menschliche Weg wurde (von ihm) nie eingeschlagen.
Achja und das Geld was vom Staat geleistet wurde, hat sich dieser (unterhaltsvorschuss) auch wieder zurück geholt.
Hier geht es um die reine Summe an Schulden meiner Mutter gegenüber.
Deine 6. Annahme ist falsch. Du bist nicht zu Unterhalt verpflichtet, da er seiner Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen, nicht nachgekommen ist (es gibt ein entsprechendes Urteil vom OLG Oldenburg aus 2017).
Du bist einfach aktuell komplett aus der Sache raus. Wenn dein Vater aber offenbar „reiche Verwandtschaft“ hat, wäre es interessant auf die Erbschaften zu warten. Ggf. „vergisst“ man mit der Zeit, dass da noch eine Tochter ist, die Ansprüche hat. Dann könntest du zuschlagen. Und mit all den Verzugszinsen würde sich das richtig lohnen.
Du solltest bedenken, was die Folge ist, wenn dein Vater jetzt den Unterhalt zahlt. Mir ist klar, dass du das Geld willst - wer braucht kein Geld, nur dein Vater hat Dir gegenüber dann seine Pflichten erfüllt, wenn auch zu spät. Du hast in naher Zukunft dann keine Chance dich vor deinen Pflichten gegenüber deines Vaters zu drücken. Die Tatsache, dass er nicht gezahlt hat, reicht aus, dass du nicht unterhaltspflichtig ihm gegenüber bist. Nur auch er wird älter und ggf. pflegebedürftig - Pflegeheime sind teuer.
Nach den neusten Entwicklungen müsste sie über 100000 Euro im Jahr verdienen, um zahlen zu müssen.