Hallo zusammen,
Bin jetzt in der Elternzeit Schwanger geworden (meine Elternzeit geht noch bis zum 30.09.20)
Habe zuletzt Elterngeld am 01.05.19 bekommen, da ich es mir nur für ein Jahr habe auszahlen lassen. Bis heute und bis zur 2. Geburt gehe ich nicht arbeiten und verdiene somit 0 Euro. Wie ist es mit dem Elterngeld fürs 2. Kind. Bekomme ich da den Mindestsatz von 300 bzw. 150 Euro. Oder gelten meine letzten 12 Abrechnungen vor meiner 1. Elternzeit?
Schwanger in der Elternzeit / Elterngeld
Es gelten wieder die 12 Monate vor dem Mutterschutz, wenn das keine 12 sind werden die fehlenden von vor dem 1. Mutterschutz hinzugenommen.
Falls dein Mutterschutz innerhalb der Elternzeit beginnt solltest du diese für den Beginn vorzeitig beenden, so bekämst du zum Mutterschaftsgeld noch den vollen AG-Zuschuss.
Ich hänge dir mal vier Fotos an, da wird wirklich gut beschrieben, wie sich das Elterngeld bei einem zweiten Kind berechnet. Ich wohne in B.-W. und habe diese Beispiele auf Grund einer ähnlichen Frage von der L-Bank (hier zuständig für das Elterngeld) erhalten. Sind also offizielle Angaben (glaube nicht dass es hierbei Unterschiede in den Bundesländern gibt!?).
In Kürze: Will man den selben Elterngeldsatz wie beim ersten Kind erhalten, muss das zweite spätestens 14 Monate nach dem ersten geboren werden (Mutterschutz für das zweite Kind muss also ca. im 15. Lebensmonat des ersten Kindes beginnen). Für jeden Monat den man länger wartet mit dem zweiten Kind und in der Zeit nicht arbeitet, reduziert sich der Elterngeldsatz. Bekommt man das zweite Kind theoretisch pünktlich zwei Jahre später nach dem ersten, erhält man spätestens dann nur noch 300 (oder eben 150) Euro im Monat.
Es herrscht oft das Gerücht, dass man das zweite Kind einfach nur in der Elternzeit bekommen muss, um den selben Satz wie beim ersten Kind zu erhalten. Ist aber nicht so, wie eine Bekannte nun die Erfahrung machen musste. 😉
Hoffe das hilft dir! 🙂
LG Seerosenfee