Hallo ihr Lieben
Ich brauche mal eure Erfahrung oder euer Wissen!
Der Entbindungstermin für mein zweites Baby ist der 26.4.2020, der Mutterschutz beginnt am 15.03.2020.
Die Elternzeit für meine erste Tochter endet am 28.02.2020.
Ich bin Sozialarbeiterin im schichtdienst, ein Beginn der Arbeit für zwei Wochen wäre unter vielen Gesichtspunkten sehr schwierig. Erneute Einarbeitung (fallbedingt), dann das schwierige, dass ich überhaupt nur wenige Schichten durch die Schwangerschaft arbeiten kann usw.
Ehrlicherweise will ich aber auch nich tageweise meine Elternzeit verlängern. Geht natürlich auch ums finanzielle!
Bestehen aus dem Jahr 2019 (Tochter wurde am 30.01.2019) geboren noch Ansprüche auf Urlaub? Da war ich bis Ende März 2019 in Mutterschutz. Den Urlaubsanspruch aus 2018 habe ich völlig ausgeschöpft.
Kann ich das nun zur Überbrückung nehmen? Zum Arzt Dackeln und mich fadenscheinig krank schreiben lassen will ich auch auf keinen Fall. Dieses ‚Bescheissen‘ gefällt mir nicht wirklich.
Lg und danke
2 Wochen zwischen alter Elternzeit und neuem Mutterschutz
Du hast Urlaubsanspruch aus Januar-März 2019 und aus dem neuen Mutterschutz dieses Jahr.
Notfalls musst du doch deine Elternzeit verlängern bis 1 Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Wenn das geht.
Und den Urlaubsanspruch aus dem neuen Mutterschutz könnte ich auch schon vorher geltend machen lassen?
Wenn dein AG einverstanden ist.
Hallo.
Na 1 Woche kannst du mind. aus dem Urlaubsanspruch abdecken.
Sprich mit deinem AG, damit du die 2. Woche aus dem künftigen Urlaubsanspruch "vorgreifen" darfst.
Ansonsten bleib halt die 2. Woche "ohne Bezüge" daheim. EINE Woche wird dich doch finanziell nicht ruinieren, oder?
LG
Klar, aber Ob man am Ende des Monats dann 1750 oder 2250 überwiesen bekommt, macht nach 2 Monaten ohne jegliche Bezüge schon einen Unterschied vor allem, wenn es nur Formsache ist.
Wieso 2 Monate ohne jegliche Bezüge?
Wenns finanziell nicht machbar ist, dann stell diese 2 Wochen deine Arbeitskraft zur Verfügung.
Ob es das Ganze nun wert ist, oder nicht, sollte dir egal sein.
Du bist da und arbeitest - dein Chef zahlt. Und alles ist gut!
Klar, um die Kinderbetreuung des ersten Kindes musst du dich kümmern. Aber das hättest du auch müssen, wenn du nicht wieder schwanger geworden wärst.
LG
Wenn Dein Arbeitgeber nicht explizit darauf hingewiesen hat, dass er Dir den Urlaub um die Elternzeitmonate kürzt, hast Du vollen Anspruch darauf. Klingt paradox, aber ich konnte das sogar erfolgreich gerichtlich durchsetzen.
Er kann sie aber jetzt noch bei Beantragung darauf hinweisen, dass er kürzt...
Das stimmt, aber ich weiß bereits dass jeder Elternzeit-Monat zur Kürzung von 1/12 des Urlaubsanspruchs führt. Das steht in meinem Vertrag.
Nicht jedoch kann der Urlaub, der während des Mutterschutzes angesammelt wurde gekürzt werden. Der ist da und kann natürlich verbraucht werden.
Hallo,
Du hast im Mutterschutz Anspruch auf Urlaub, da Du sozusagen noch regulär angestellt bist.
Demnach hast Du Anspruch vom 01.01.2019 - Ende Mutterschutz. Das dürften dann etwa ein Viertel Deines Jahresurlaubs sein.
Wenn der AG nicht auf eine Kürzung wegen Elternzeit hinweist, hast Du sogar den vollen Anspruch, aber da Du ja weiter dort arbeiten möchtest, würde ich selbst da vermutlich nicht drauf bestehen.
Also, wenn Du davon nichts verbraucht hast, oder er irgendwie verrechnet wurde, ist der noch da.
Weiterhin hast Du Anspruch auf Urlaub ab Ende 1. Elternzeit - Ende Mutterschutz 2. Kind. Das sind dann 16 Wochen Arbeitsverhältnis, also etwa 1 Drittel Deines Jahresurlaubs.
Das sollte also kein Problem sein.
Sprich mit Deinem AG und kläre das.
Vielleicht würde er Dich sogar freistellen.
Er hat selbst ein Interesse an einer Lösung, denn eine 2-wöchige Beschäftigung, macht auch für ihn nur wenig Sinn.
Alles Gute.
Hallo,
Ich würde das Gespräch suchen. Vielleicht gibt es ja außer den zu betreuenden Fällen eine andere Tätigkeit innerhalb der Arbeitsstruktur, die du in dieser Zeit machen kannst. Dokumentation und Archivierung zum Beispiel.
Viele Grüße
lilavogel