Hallo ihr Lieben,
ich habe folgende Fragen zur Berechnung des Betreuungsunterhalts. Vielleicht kennt ihr euch ja etwas besser aus.
Also vorweg. Wir wollen es beide ohne Anwalt mit besten Wissen uns Gewissen geklärt bekommen. Der KV ist also bereits alles zu zahlen was er muss und kann. Ich möchte auch nur das haben was mir zu steht und ihm nicht "die Schuhe ausziehen". Soweit erstmal der Plan.
Wir wissen das es die 3/7 Regelung gibt. Wollen die aktuellen nettos nehmen und nicht genau auf die letzten 12 Monate gehen (da unterschiedliche Elterngeldbeträe, Nettoeinkünfte, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Lohnsteuerjahresausgleich herangezogen werden müssten).
So, die Fragen beziehen sich auf das bereinigte Netto. Was zählt alles dazu? Sein Netto - Kindesunterhalt - Hälfte der Krippenkosten?
Mein Elterngeld bzw. AG2 - Kindergeld - Hälfte der Krippekosten?
Viele Grüße
Betreuungsunterhalt berechnen
Sein Netto minus Unterhalt Kind und minus Krippenkosten.
Dein Netto( Eg und AlG II)
Die Differenz zwischen den beiden Einkommen durch 7 teilen und das dann mal 3.
Das wäre dein Unterhalt.
Danke! Sind uns nicht ganz sicher was alles vom Netto abgezogen werden muss. Die 5% kannte ich zum Beispiel noch nicht.
Hallo,
ich bin irritiert - die 3/7-Regel gilt für Geschiedene. Ohne Anwalt kann man sich aber nicht scheiden lassen.
Der Betreuungsunterhalt für Unverheiratete wird ganz anders „berechnet“.
Falls du wirklich nach der 3/7-Regel gehen willst, musst du eure bereinigten Nettos gegeneinander aufrechnen. Du nimmst natürlich eure Nettoeinkünfte - jedoch muss eben davon noch einiges abgezogen werden:
- beim Vater der Kindsunterhalt
- 5% Pauschale für Arbeitsaufwendungen (nur bei den Person(en), die zu dem Zeitpunkt überhaupt arbeiten) oder Nachweis, dass die Aufwendungen höher sind
- Beiträge für eine PKV (Vollversicherung oder Beamtentarif) - auch für das Kind
- Kredite, falls gemeinsam aufgenommen
- Altersvorsorge
- Mehrbedarf aufgrund von Krankheit oder Pflege
Krippe müsstest du eigentlich selbst zahlen. Das ist im Unterhalt enthalten - zumindest laut BGH. Erst der Kindergarten ist Mehrbedarf. Kindergeld ist sowieso schon halbiert über den Unterhalt.
1200€ müssen ihm mindestens verbleiben.
Die 3/7 Regelung zählt aucgh für Verheiratete aber getrennt lebende. Man muß sich ja nicht immer gleich scheiden lassen.
Danke für die anderen Infos.
Achso und Krippe wird aber auch geteilt.
Hallo,
es ist toll, wenn ihr euch darauf einigen konntet die Krippenkosten zu teilen. So sollte es moralisch sein - nur rein rechtlich sind wirklich ausschließlich die Kindergartenkosten Mehrbedarf. Verpflegungskosten musst du ohnehin tragen - auch das ist mit dem Kindsunterhalt abgegolten.
Ich dachte wenn man alg 2 bekommt klären die das? Sie holen sich ja dann vom KV was er zahlen muss. Oder nicht?