Kinder mit 16 Monaten Abstand - Elterngeldfrage

Hallo ihr Lieben,

Ich habe gerade einen Knoten im Kopf vom Grübeln über das Elterngeld 😅. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?

Meine Tochter wurde am 28.03.2019 geboren. Jetzt hat sich überraschend (weil eig. künstl. Befruchtung nötig wäre), aber geplant und absolut erwünscht, ein zweites Wunder auf den Weg gemacht. ET wäre der 28.07.2020, also 16 Monate Abstand.

Meine erste Elternzeit endet am 31.12.2019, da dann mein befristeter Arbeitsvertrag endet. Elterngeld bekomme ich bis Ende März 2020. Falls ich nicht sofort einen neuen Job bekomme (ist hier in der Region schwierig 😔), bin ich ja bis zum ET arbeitslos, also 4 Monate. Zählen dann für die Berechnung des zweiten Elterngeldes die 4 Monate als 0 €? Ich würde dann also das Elterngeld bekommen für die 8 Monate vor der ersten Elternzeit plus für 4 Monate mit 0 €? (Plus den 10% Geschwisterbonus?)

Macht es einen Unterschied, wenn ich mich nicht arbeitslos melde und für 4 Monate auf das ALG1 verzichte?

Ich freue mich auf eure Antworten!

Lg, babyelf

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Also, es macht in dem Sinne einen Unterschied, wenn du dich nicht arbeitslos meldest und kein ALG I bekommst bist du nicht mehr Krankenversichert und bekämst kein Mutterschaftsgeld. Da du trotzdem kein Einkommen hast zählen diese Monate als 0-Monate. Meldest du dich arbeitslos bekämst du Mutterschaftsgeld.

Du könntest allerdings deine restlichen Basiselterngeldmonate so umwandeln in Elterngeld Plus, dass du länger Elterngeld bekommst, beim Elterngeld Plus werden nämlich 14 Monate ausgeklammert zur Berechnung, somit hättest du keine 0 Monate und alles vorm 1. Mutterschutz fließt in die Berechnung hinein.

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Oh wow, das wusste ich nicht! Vielen lieben Dank!

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Nochmals vielen Dank für den Tipp!!! Die Elterngeldstelle rechnet uns gerade 2 Möglichkeiten mit ElterngeldPlus durch.

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