Hallöchen,
ich benötige mal Rat.
Ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit für 3 Jahre beantragt und zu geschrieben, dass ich nach einem Jahr vorraussichtlich auf 450€ ggf. auch Teilzeit wieder einsteigen möchte.
Nun ist es soweit und ich bin zu einem Gespräch zum Chef. Es würde ja ein Vertrag bestehen, entweder ganz oder garnicht. Ich habe ihm jetzt Gesetzestexte zukommen lassen, ich kenn ja meine Rechte.
Da ich in dem Job eh nicht ganz glücklich bin und ich jetzt natürlich noch weniger Lust habe, dort wieder anzufangen, mache ich mir Gedanken wie es weiter gehen soll.
Die Elternzeit zum 1. Geburtstags meines Kindes vorzeitig beenden und kündigen?
Wenn ich keinen passenden Job finde, steht mir Arbeitslosengeld 1 zu? Jetzt während der Elternzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen?
Arbeitgeber verweigert Elternteilzeit
Wie viele Arbeitnehmer sind bei deinem Arbeitgeber beschäftigt?
Wann hast du die ElternzeitANMELDUNG (nicht Beantragung, beantragt hast du Elterngeld) bei deinem Arbeitgeber abgegeben? Stand da schon konkret drin wann du Teilzeit arbeiten willst? Wie genau war da der Wortlaut in der Anmeldung?
Hat dir dein Arbeitgeber nach Einreichen der Anmeldung selbige bestätigt?
Ich habe meine Elternzeit (3 Jahre) fristgerecht mit der Option, dass ich nach einem Jahr wieder 450€ ggf. auch Teilzeit arbeiten möchte.
Ich dem Bestätigungsschreiben stand drin, dass sie die Elternzeit bestätigt und meine Rückkehr nach einem Jahr Elternzeit erwartet.
Die Frage ist: Was hast du zu verlieren?
Wenn du selbst kündigt, bekommst du bei der Agentur erstmal eine Sperrzeit. Das wäre also ziemlich ungünstig.
Da dir aber Elternzeit bis zu 3 Jahren zusteht, würde ich die erstmal auch so anmelden und mich währenddessen um was Neues kümmern. Dein AG darf den Antrag auf Elternzeit auch nicht ablehnen. Während du in Elternzeit bist, hast du einen besonderen Kündigungsschutz und dein AG kann die nicht einfach rauswerfen. Ob ihm das nun passt oder nicht, kann dir dann erstmal egal sein.
Während der Elternzeit darfst du sowieso nicht mehr als 30 Stunde pro Woche arbeiten. Hier hat dein AG also auch das Nachsehen
Darüber hinaus musst du deinem Chef jetzt noch gar nicht mitteilen, ob und wieviel du nach dem ersten Jahr wieder arbeiten möchtest.
Ich würde also erstmal so lange in der Firma bleiben, wie es möglich ist und mich in Ruhe um eine andere Arbeitsstelle kümmern.
Hast du den Beitrag gelesen?? Sie ist bereits in Elternzeit und es geht jetzt um die Genehmigung des Antrags auf Teilzeit in Elternzeit.
Danke für deinen Hinwies.
Ich bin des Lesens mächtig und wenn du es auch bist, kannst du ja lesen, dass meine Antwort nicht der Frage der TE widerspricht.
Als erstes würde ich fristgerecht meinen schriftlichen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit stellen. Den muss er ja schriftlich ablehnen. Und dafür wird er vermutlich dann mal das Gesetz lesen oder einen Arbeitsrechtler fragen. Wenn die Ablehnubg kommt und du meinst das weiblichste rechtens, musst du eben zum Anwalt gehen.
Alternative 1: Du suchst dir erstmal irgendwo anders nen 450€ oder Teilzeitjob, kündigst aber bei deinem Haupt-AG nicht. So kannst du nach den 3 Jahren zurück kehren. Wenn du es dann nicht willst kannst du immer noch kündigen.
Alternative 2: Du suchst dir einen AG, der jetzt schon Teilzeit-Interesse an dir hat, später aber auch (bis zu) Vollzeit. Dann kündigst du bei deinem AG, und setzt die Elternzeit beim neuen AG fort. So habe ich es gemacht.
Auf keinen Fall einfach kündigen, nur weil es jetzt grad Meinungsverschiedenheiten gibt, du aber noch nichts anderes (gleichwertiges!!) hast.
Warum willst du die Elternzeit VORZEITIG beenden? Im Grunde gibt es doch keine bessere und sicherere Möglichkeit einen neuen Arbeitsplatz zu suchen, als mit einem unkündbaren Vollzeitvertrag im Rücken.
Wenn dein AG Dir aus irgendwelchen nebulösen Scheingründen Teilzeit in Elternzeit im Unternehmen nicht genehmigt, MUSS er Dir die Erlaubnis geben, in einem anderen Unternehmen zu suchen. Dieses Unternehmen kannst du dann sofort von deinen Fähigkeiten überzeugen und ggf. nach der Elternzeit wechseln.
Vorzeitig beenden damit ich meinen AG nicht nach Erlaubnis fragen muss, wenn ich wo anders arbeiten möchte und keine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe.
Das war nicht deine Ausgangsfrage. Was möchtest du denn eigentlich? Willst du Teilzeit in Elternzeit? Das kann dein Arbeitgeber im Grunde nicht verweigern. Er darf das aus betrieblichen Gründen im Unternehmen verweigern, MUSS dann aber erlauben, dass du Teilzeit in einem anderen Unternehmen arbeitest.
Das ist doch optimal. So wäre auch eine erneute Schwangerschaft sofort wieder abgesichert. Du hast einen Vollzeitvertrag im Rücken, kannst JEDERZEIT kündigen, musst aber nicht.
Deine Rechte bekommst du nur, wenn du deine Pflichten beachtest. Davon hast du bisher nichts geschrieben.
Ich könnte mir vorstellen, dass es mit den 450€ auch nicht aufgeht. Teilzeit in Elternzeit geht ja von 15-30 Stunden pro Woche. Soweit ich weiß, hat man unter 15 Stunden keinen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit. Das wären dann 60 Stunden im Monat und du dürftest nur 7,50€ die Stunde verdienen und das ist ja unter dem Mindestlohn.
Ich wüsste nicht, dass man einen Anspruch auf einen 450€ Job während der Elternzeit beim AG hat.
Würdest du denn die 15 Stunden pro Woche schaffen? Meistens muss man ja auch noch fahren und braucht dann schon eine Teilzeitbetreuung.
Alternativ würde ich mir einen 450€ Job woanders suchen und mich parallel nach einem anderen Job umsehen
Sehr guter Hinweis! Der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit muss auf mind. 15 Std/Woche lauten!
Und: nicht vergessen im Antrag darzustellen, wie du die genau aufteilen willst (welche Wochentage und Uhrzeiten). Sonst kann der AG dich frei einteilen und kann es daran ganz bewusst scheitern lassen, weil er dich einteilt zu Zeiten, wo er weiß, dass du die Kinderbetreuung nicht geregelt bekommst.
Hi,
warum willst du denn kündigen?
Wenn du drei Jahre angemeldet hast, kann dein AG nicht darauf bestehen, dass du nach einem Jahr wieder in VZ zurück kommst.
Allerdings muss er dich auch jetzt nicht in einem Minijob zurückkommen lassen. Das Mindeste sind 15 h.
Bei mir auf Arbeit war es eine zeitlang "in", dass man nach einem jahr mit 10 h wieder eingestiegen ist (war aber mehr als 450€) - und ganz ehrlich, es war zwar schön für die frauen, aber total unproduktiv, daher kann ich die 15 h grenze auch nachvollziehen. ( habe das mit den 0 h selbst nach 4 Monaten gemacht, weil mir die decke auf den kopf gefallen ist).
Such dir anderswo ein nebenjob und kündige nach den drei Jahren, wenn du was gutes neues gefunden hast.
lg
Einem anderen Nebenjob müsste der AG ja auch zustimmen.
Kündigen, damit ich mir, wenn mein Kind in ein paar Monaten zur Kita geht, einen versicherungspflichtigen Job suchen kann. In Elternzeit, auch wenn ich anderswo erstmal auf 450€ arbeiten würde, habe ich 3 Monate Kündigungsfrist... und das ist eindeutig zu lange, wenn plötzlich eine tolle, passende Stelle ausgeschrieben ist
Lies dir die entsprechenden Gesetze durch
Wenn du mein Text gelesen hast, dann wüsstest du, dass ich meine Rechte kenne und meinem AG die Gesetzestexte zukommen lassen haben
🤦♀️
Dann hast du ja mit Sicherheit DEINE UND SEINE schriftlichen Fristen gelesen und weißt was zu tun ist.
Davon steht nichts in deinem Beitrag. 🤦♀️