Hallo zusammen! Ich bin schwanger und werde bei der Arbeit einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Das Arbeitsverhältnis endet zum 30.06.2020. Im Vertrag ist eine bezahlte Freistellung ab 01.02.2020 vereinbart. Meine Mutterschutzfrist beginnt am 28.02. und endet voraussichtlich am 05.06. Jetzt kommt die Frage: hat diese Konstellation negative Auswirkungen auf das Mutterschafts- bzw. Elterngeld? Insbesondere würde mich interessieren ob die bezahlte Freistellung anders bewertet wird als reguläres Arbeitsentgelt. War jemand evtl. in einer ähnlichen Situation?
Momentan gehe ich davon aus, dass weder mein Mutterschafts- noch Elterngeld gekürzt wird, aber keiner kann es mir bestätigen 🤷♀️
P.S. Den Job werde ich so oder so verlieren. Unsere Abteilung wird aufgelöst und eine andere Beschäftigung gibt es nicht bzw. möchte ich nicht. Also nehme ich lieber die Abfindung und suche mir später etwas Neues.
Bezahlte Freistellung und Mutterschaftsgeld
Warum unterschreibt du soetwas? Ja es hat negative Auswirkungen zwar nicht auf dein Elterngeld aber auf das Mutterschaftsgeld. Ich denke du bekommst dann garnicht, wenn ich da nicht ganz falsch liege. Ich habe 4 Tage vor Musch Alg 1 bekommen (befristeter Arbeitsvertrag) daher hatte ich das Glück von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG 1 zu bekommen. Bei mir war eine Zeit der ET nicht klar. Wäre er nur 4 Tage vorher gewesen also mit eintreten des Muschu hätte ich lt Aussage meiner Krankenkasse damals nicht erhalten. Es hat doch 0 Vorteil für dich das Ganze zu unterschreiben. Alg 1 würdest du dann ja auch nicht bekommen...
Das Arbeitsverhältnis endet erst nach dem Mutterschutz, das ist der Unterschied zu deinem Fall.
Es lohnt sich schon, da ich eine Abfindung bekomme. Und ALG 1 würde ich auch bekommen, nur mit einer Sperrfrist.
Nachteile für Mutterschaftsgeld und Elterngeld nein.
Aber ich würde es nicht unterschreiben, wenn die Abfindung nicht so hoch ist, dass ich damit KV und ander SV-Beiträge für mindestens 1 Jahr locker zahlen könnte und zusätzlich meinen Lebensunterhalt bestreiten könnte.
Du musst nämlich bedenken, dass du nach dem Elterngeld nicht mehr beitragsfrei versichert bist, da du ja keine Elternzeit hast.
Ich würde eher die Elternzeit anmelden (2Jahre) und mir währenddessen etwas neues suchen.