Guten morgen ihr Lieben,
ich habe zwei Fragen, die absolut nichts miteinander zutun haben:
1. Wir sind mit dem Büro umgezogen und haben in den neuen Räumlichkeiten Mäuse. Da Schokonikoläuse auf den Schreibtischen angeknabbert wurden und wir auch Mäusekot in den Schränken in der Küche gefunden haben (und dort am Mülleimer auch eine Maus gefangen haben) sind die scheinbar überall unterwegs. Ich bin derzeit in der 22 ssw und Frage mich natürlich, ob der Mäusekot/Urin gefährlich werden könnte? Meine FA ist schon im Urlaub und bei der Vertretung erreicht man telefonisch nie jemand. Vielleicht mache ich mir hier auch unbegründet sorgen. Natürlich wasche ich das Geschirr aus der Küche vor der Nutzung immer nochmal ab, aber ich desinfiziere nun nicht jeden Morgen meine Tastatur etc.
2. Wie ist das mit dem Urlaub, der im Mutterschutz erworben wird? Dieser geht bei mir bis mitte Juni (17.06) also stehen mir bei 2.5 Tagen pro Monat denke ich 15 Urlaubstage zu? Kann ich diese 15 Tage komplett vor dem Mutterschutz nehmen, oder muss mein Arbeitgeber mir nur die Tage genehmigen, die ich bis zum Eintritt in den Mutterschutz (11.03.) also 7,5 Tage erworben habe? Ich werde 3 Jahre in Elternzeit gehen. Gleiches gilt für meine Überstunden. Ich habe stand jetzt 70 Überstunden, die laut Vertrag nur abgebaut werden können (keine Auszahlung erwähnt). Kann ich darauf bestehen, dass ich die vor dem Mutterschutz und Urlaub noch abbummeln möchte oder muss ich eine Auszahlung annehmen, wenn sie diese anbieten?
Da mein Mann während meiner Elternzeit versetzt wird, werde ich in dem Betrieb nicht mehr anfangen zu arbeiten.
VIelen lieben Dank schon mal für hilfreiche Tipps
Urlaub Mutterschutz & Mäuse im Büro
Hallo! Alle Urlaubstage aus 2020, die dir zustehen, darfst du vor dem Mutterschutz nehmen, aber erst im neuen Jahr. Der Arbeitgeber muss zustimmen.
Und wegen Mäusen würde ich wirklich aufpassen, v.a. wegen CMV. Habt ihr keinen Betriebsarzt? Ich würde mit ihm darüber sprechen.
Wir sind ein sehr kleines Unternehmen unter 10 Personen, wir haben keinen Betriebsarzt oder ähnlich.
Ihr müsst einen Betriebsarzt haben, denn der ist bei bereits 1 Mitarbeiter vorgeschrieben! Das ist eine EU Regelung welche in den einzelnen Ländern umgesetzt wird.
https://www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Medien-Center/Medientypen/DGUV-Vorschrift-Regel/DGUV-Vorschrift2-Betriebsaerzte-und-Fachkraefte-fuer-Arbeitssicherheit.html;jsessionid=8E662668D5B3AF8B160F142BBB4035F1
"Jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, muss sich von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. So sieht es das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Die BGW konkretisiert das ASiG in dieser Vorschrift für ihre versicherten Betriebe."
Wegen deinem Plan mit der Elternzeit:
Da würde ich erstmal 2 Jahre anmelden, denn damit bist du am flexibelsten.
Notfalls verlängern, TZ in Elternzeit woanders arbeiten, falls ein weiteres Baby in Elternzeit kommt hättest du noch was übrig, das du später nehmen könntest, auch bei einem anderen AG etc.
Auf Auszahlung des Urlaubs hast du keinen Anspruch, wenn der AG das nicht möchte musst du bis zum Vertragsende warten.
Kann ich meine Elternzeit denn einfach so verlängern nach zwei Jahren oder muss der AG dem zustimmen?
Auszahlen lassen möchte ich mir den Urlaub auch gar nicht sondern ich würde diese 7.5 Tage von mitte märz bis mitte Juni gerne vor dem Mutterschutz nehmen.
Ich habs nun einfach mal so eingereicht mal schauen was mein Chef sagt, der hat noch weniger Ahnung als ich :D
Mit einer Frist von 7 Wochen kannst du die Elternzeit verlängern ohne das dein AG etwas dagegen tun kann😊
Vielleicht ist dein AG froh, wenn du den Urlaub vorm Mutterschutz nimmst, damit der nicht hängen bleibt die ganze Elternzeit über.